Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung.

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung.

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1900
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1900.
Shelfmark:
rgbl_1900
Volume count:
34
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr 56.
Volume count:
56
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

law

Title:
(Nr. 2737.) Bekanntmachung, betreffend die Ein- und Durchfuhr aus Glasgow.
Volume count:
2737
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung.
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Einleitung. Anordnung des Stoffes und Skizze des Gedankengangs.
  • Erster Abschnitt. Die deutschen Städte im Mittelalter: Ihre Blütezeit.
  • Die allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Zustände im Reiche etwa seit 1200; die äußere machtvolle Stellung der Städte.
  • Die Zahl der Städte und ihre Größe.
  • Ein Städtebild über das Leben und Treiben im Inneren der mittelalterlichen Stadt.
  • Geistige Kultur.
  • Die wirtschaftliche Gliederung der Bevölkerung: ,,Genossenschaft".
  • Die äußere Verfassungsform.
  • Verwaltungsbefugnisse des Rates: freieste Selbstverwaltung.
  • Zweiter Abschnitt. Die deutschen Städte im 16. und 17. Jahrhundert: Die Korruption der städtischen Verwaltung.
  • Die wirtschaftlichen und politischen Zustände im Reiche: Allmählicher Verfall des Bürgertums.
  • Zahlen.
  • Städtebild dieser Zeit.
  • Form der Verfassung des Stadtregiments und Art seiner Verwaltungstätigkeit.
  • Verhältnis der Stadtbehörde zur Bürgerschaft: keine Gemeindevertretung.
  • Lehre aus dieser historischen Entwicklung für die Anwendung des Prinzips der Selbstverwaltung.
  • Dritter Abschnitt. Die preußischen Städte im 17. und 18. Jahrhundert: Vernichtung städtischer Freiheit.
  • Die mit der Vernichtung städtischer Selbständigkeit endende Entwicklung eine historische Notwendigkeit.
  • Der Große Kurfürst. Mittel, um Einfluß auf die Städte zu gewinnen: Garnisonen und Akzise.
  • Friedrich Wilhelm I.: seine durchgreifenden Maßnahmen. Verhältnis der Staatsbehörde, insbesondere des Militärs zur Stadt.
  • Das kurze Zwischenspiel des Allgemeinen Landrechts.
  • Größe damaliger Städte
  • Ein Städtebild damaliger Zeit.
  • Schilderung der Einwohner: ihr bürgerliches und Familienleben.
  • Ihr politisches Leben.
  • Ursachen des Zusammenbruchs 1806.
  • Vierter Abschnitt. Die preußische Städteordnung vom 19. November 1808.
  • Erstes Kapitel. Die Stellung der Städteordnung im Gesamtreformwerk Stein-Hardenbergs.
  • Zweites Kapitel. Die Entstehungsgeschichte der Städteordnung.
  • Drittes Kapitel. Die Schöpfer der Städteordnung: Freiherr von Stein und Frey.
  • Viertes Kapitel. Der Inhalt und Geist der Städteordnung.
  • Fünftes Kapitel. Einführung und unmittelbare Wirkung der Städteordnung.
  • Sechstes Kapitel. Die Bedeutung der Städteordnung.
  • Literaturangaben.
  • Die Städteordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853, für Westfalen vom 19. März 1856 und für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856.

Full text

— 21 — 
in großer Mehrzahl aus Stein, bis drei und mehr Stock hoch, mit 
Ziegeln bedeckt. Die Räume im Innern werden oft als sauber, zierlich 
und ansehnlich gerühmt. 
Nach dem Kriege natürlich ärgste Verwüstung: soweit noch Menschen 
vorhanden sind, ihre Wohnungen zum Teil Nothütten, aus Trümmern 
zusammengeschlagen. 
Es ist natürlich, daß in Zeiten solchen Niederganges, wie wir ihn 
seit etwa 1450 beim Bürgertum beobachten können, auch die Be- 
schaffenheit der Stadtbehörden sich mehr und mehr verschlechtert. 
Schließlich enden sie in völliger Korruption. Dieser Entwickelungs- 
gang der städtischen Verwaltungen war lange Zeit hindurch nicht in ein 
gehörig helles historisches Licht gerückt gewesen. Erst vor allem die 
grundlegenden Untersuchungen Gustav Schmollers haben dieses Dunkel 
aufgehellt. Zwar hat er seinen Ausgangspunkt bei den Städten Branden- 
burg-Preußens genommen und nur den Zustand der Stadtverwaltungen 
dieses Staates klargelegt. Aber die Ergebnisse haben als für ganz 
Deutschland typisch zu gelten. 
Wenn wir auf Grund der soeben genannten Forschungen und 
Schoens zusammenfassender Darstellungen zunächst die Form der äußeren 
Verfassung der jetzigen Stadtbehörden und die Art ihrer Verwaltungs- 
führung betrachten, so finden wir an der Spitze der Stadt nach wie 
vor den Rat. Aber die Besetzung seiner offenen Stellen fand jetzt 
in der Regel durch Kooptation, und zwar auf Lebenszeit, statt, was 
natürlich seine Macht der Bürgerschaft gegenüber erheblich stärkte. Dabei 
ist die an sich schon bedeutende Zahl der Magistratsstellen in stetem 
Wachsen begriffen, so daß in Berichten oft darüber geklagt wird, daß 
die Konfusion in der Geschäftsführung bei den vielen Ratsherren un- 
vermeidlich sei. 1630 hatte Magdeburg 75 Magistratspersonen: Bürger- 
meister, Kämmerer, Syndici und Ratsherren; Halle 1687 deren 78; 
Berlin 1707 bei 55000 Seelen 75, während in der letzteren Stadt im 
Jahre 1800 nach der Neuregelung der städtischen Verwaltung bei 
172000 Einwohnern 18 Stadtbeamte genügten. 
Die Hauptursache für die hohen Mitgliederzahlen war das System 
der wechselnden „Ratsmittel"“, eine Einrichtung, bei der eine bestimmte 
Gruppe umschichiig, in der Regel alle drei Jahre, an die Reihe kam. 
Dieser Ratswechsel war in der Blütezeit der Städte, als die Stellen nur 
auf kurze Zeit besetzt wurden (s. S. 16), ein Mittel gewesen, um zu ver- 
hindern, daß einzelne Personen zu mächtig würden; er hatte auch insofern 
gut gewirkt, als jeder Ratsherr auf die Kontrolle seines nach Jahresfrist 
eintretenden Amtsnachfolgers gefaßt sein mußte. Jetzt bei der Besetzung 
der Ratsstellen auf Lebenszeit war der Wechsel nur das Mittel, möglichst 
viele Personen an der bevorzugten Ratsstellung teilnehmen zu lassen. 
Eine Quelle der Kontrolle bot er längst nicht mehr, man sah sich jetzt
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.