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Blätter für Rechtanwendung. III. Band (3)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Blätter für Rechtanwendung. III. Band (3)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1915
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1915.
Bandzählung:
49
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1915
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 18
Bandzählung:
18
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 4636) Bekanntmachung zur Ergänzung der Verordnung, betreffend Regelung des Verkehrs mit Zucker usw. vom 31. Oktober 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 467).
Bandzählung:
4636
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Blätter für Rechtsanwendung.
  • Blätter für Rechtanwendung. III. Band (3)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Register.
  • Nr. 1. Samstag, den 6. Januar 1838.
  • Nr. 2. Samstag, den 20. Januar 1838.
  • Nr. 3. Samstag, den 3. Februar 1838.
  • Nr. 4. Samstag, den 17. Februar 1838.
  • Nr. 5. Samstag, den 3. März 1838.
  • Nr. 6. Samstag, den 17. März 1838.
  • Nr. 7. Samstag, den 31. März 1838.
  • Nr. 8. Samstag, den 14. April 1838.
  • Nr. 9. Samstag, den 28. April 1838.
  • Nr. 10. Samstag, den 12. Mai 1838.
  • Nr. 11. Samstag, den 26. Mai 1838.
  • Nr. 12. Samstag, den 9. Juni 1838.
  • Ueber die Wirksamkeit außergerichtlicher schriftlicher Verträge über Immobilien.
  • Zur Lehre vom Nachweise der Fristen-Beobachtung.
  • Nr. 13. Samstag, den 23. Juni 1838.
  • Nr.14. Samstag, den 7. Juli 1838.
  • Nr.15. Samstag, den 21. Juli 1838.
  • Nr.16. Samstag, den 4. August 1838.
  • Nr. 17. Samstag, den 18. August 1838.
  • Nr.18. Samstag, den 1. September 1838.
  • Nr. 19. Samstag, den 15. September 1838.
  • Nr. 20. Samstag, den 29. September 1838.
  • Nr. 21. Samstag, den 13. Oktober 1838.
  • Nr. 22. Samstag, den 27. Oktober 1838.
  • Nr. 23. Samstag, den 10. November 1838.
  • Nr. 24. Samstag, den 24. November 1838.
  • Nr. 25. Samstag, den 8. Dezember 1838.
  • Nr. 26. Samstag, den 22. Dezember 1838.

Volltext

Verträge über Immobilien. 179 
in Ansehung der Verträge über Immobilien durch 
die im Titel, X. 58. 15 — 17 enthaltenen spe- 
ciellen Bestimmungen modificirt, so daß letztere 
zu jenen in dem Verhältnisse der Ausnahme zur 
Regel ständen. Jene bezögen sich auf den Fall, 
wo außer dem schriftlichen Aufsatze zur Giltigkeit 
des Vertrags nichts weiter erfordert werde, und 
hier vertrete die Punktation so ganz die Stelle 
eines über den Vertrag errichteten Instruments, 
daß nicht erst auf Errichtung eines solchen, son- 
dern sofort aus der Punktation selbst auf Erfül- 
lung geklagt werden könne. — Anders verhalte 
es sich bei Verträgen über Immobilien; denn zu 
deren vollen Wirksamkeit werde die Beobachtung 
der im Landr. I. 10. §S. 15 speciell vorgeschriebe- 
nen Form erfordert. Werde ein solcher Vertrag 
zwar schriftlich aber außergerichtlich geschlossen, so 
habe er zwar die Wirkung einer Punktation, aber 
diese bestehe blos darin, daß daraus auf die Er- 
richtung eines förmlichen gerichtlichen Instruments 
geklagt werden könne. Von der Klage auf Ver- 
trags-Erfüllung könne erst dann die Sprache seyn, 
wenn ein in rechtsgiltiger Form errichteter Ver- 
trag vorliege. Die Klage auf gerichtliche Ver- 
trags-Verlavtbarung müsse daher der Klage auf 
Vertrags-Erfüllung den Weg bahnen, und sey für 
letztere vorbereitend und präjudiciell. 
Diese Ansicht hat zwar einige ober= und oberst- 
richterliche Entscheidungen für sich; allein es 
dürfte dessenungeachret die andere Meinung, nach 
welcher auf den Grund einer Punktation oder 
eines schriftlichen außergerichtlichen Vertrags, wo- 
durch über das Eigenthum eines Grunrstucks ver-
	        

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