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Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Neunundwanzigster Band. 1913-1915. (29)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Neunundwanzigster Band. 1913-1915. (29)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1916
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1916.
Bandzählung:
50
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1916
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 28
Bandzählung:
28
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Jüngerer Linie.
  • Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Neunundwanzigster Band. 1913-1915. (29)
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichnis zu dem neunundzwanzigsten Bande der Gesetzsammlung.
  • Alphabetisches Sachregister.
  • Stück No. 816. (816)
  • Stück Nr. 817. (817)
  • Stück Nr. 818. (818)
  • Stück No. 819. (819)
  • Stück No. 820. (820)
  • Stück Nr. 821. (821)
  • Stück No. 822. (822)
  • Stück No. 823. (823)
  • Stück Nr. 824. (824)
  • Stück No. 825. (825)
  • Stück No. 826. (826)
  • Landesherrliche Verordnung, betreffend die erste juristische Prüfung. (1)
  • Stück No. 827. (827)
  • Stück No. 828. (828)
  • Stück No. 829. (829)
  • Stück No. 830. (830)
  • Stück No. 831. (831)
  • Stück Nr. 832. (832)
  • Stück Nr. 833. (833)
  • Stück No. 834. (834)
  • Stück No. 835. (835)
  • Stück No. 836. (836)
  • Stück No. 837. (837)
  • Stück Nr. 838. (838)
  • Stück No. 839. (839)
  • Stück No. 840. (840)
  • Stück Nr. 841. (841)
  • Stück Nr. 842. (842)
  • Stück No. 843. (843)
  • Stück No. 844. (844)
  • Stück Nr. 845. (845)
  • Stück No. 846. (846)
  • Stück Nr. 847. (847)
  • Stück Nr. 848. (848)
  • Stück Nr. 849. (849)
  • Stück Nr. 850. (850)

Volltext

107 
Gesetzsammlung 
lür das 
Fürstentum Reuf jüngerer Linie. 
No. 826. 
Inhalt: Landesherrliche Verordnung, betresiend die erste juristische Prüsung. 
  
  
Landesherrliche Verordnung 
vom . September 1913, 
betreffend die erste juristische Prüfung. 
Wir 
Heinrich der Siebenundzwanzigste 
von Gottes Guaden jüngerer Tinie regierender Kurn Reuh, Graf und Derr von Mauen, 
Derr zu Greiz, Kranichseld, Gera, Schleiz und Lobenslein etc. elr. 
verordnen im Einvernehmen mit den bei dem gemeinschaftlichen thüringischen 
Oberlandesgerichte in Jena beteiligten Regierungen in Ergänzung der Ver- 
ordnung vom 29. Juli 1908, betreffend die juristischen Prüfungen und die Vor- 
bereilung zum höheren Justizdienst, — Gesetzsammlung Bd. XXVI S. 205 ff. — 
was folgt: 
I. 
Die Studierenden können den Gang ihrer Studien selbst bestimmen und 
die Vorlesungen unter verständiger Würdigung ihres inneren Zusammenhangs 
nach eigenem Ermessen auf die Semester verteilen. Vorlesungen, die den 
Studierenden den lUleberblick über die ganze Nechtsordnung und das Verständnis 
Ausgegeben am 2... September 1913.
	        

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