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Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Zweiter Band. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Zweiter Band. (2)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1918
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVIX. Jahrgang, 1918.
Volume count:
29
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 3/4.
Volume count:
3/4.
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Amtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Bestimmungen über Ernennungen von Feldwebelleutnants und über Änderungen der Uniformen der Schutztruppen.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie.
  • Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Zweiter Band. (2)
  • short_title_page
  • Blank page
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  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis des zweiten Bandes.
  • Zweiter Teil. (Fortsetzung.) Das Verfassungsrecht.
  • Dritter Abschnitt. Das Staatsbürgerrecht.
  • Vierter Abschnitt. Die Staatsbehörden.
  • §. 61. Allgemeines.
  • Erstes Kapitel. Die Einteilung des Preußischen Staates.
  • Zweites Kapitel. Der Organismus der Verwaltungsbehörden.
  • §. 66. Vorbemerkung.
  • Erster Titel. Historische Entwicklung.
  • Zweiter Titel. Die Zentralverwaltung.
  • §. 71. A. Das Gesamtstaatsministerium.
  • §. 72. B. Die einzelnen Ministerien. I. Das Ministerium des Innern.
  • §. 73. II. Das Finanzministerium.
  • §. 74. III. Das Ministerium für Handel und Gewerbe.
  • §. 75. IV. Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
  • §. 76. V. Das Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
  • §. 77. VI. Das Justizministerium.
  • §. 78. VII. Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.
  • §. 79. VIII. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
  • §. 80. IX. Das Kriegsministerium.
  • §. 81. X. Die Oberrechnungskammer.
  • §. 82. XI. Der Evangelische Oberkirchenrat.
  • Dritter Titel. Die Provinzialverwaltung.
  • Vierter Titel. Die Kreisverwaltung.
  • Fünfter Titel. Die Ortsverwaltung.
  • Drittes Kapitel. Das Gerichtswesen.
  • Nachträge.
  • Alphabetisches Sachregister zum ersten und zweiten Bande.

Full text

Das Ministerium des Innern. (8. 72.) 375 
die öffentlichen (ständischen und städtischen) Feuerverficherungsinstitute, die Privat-Feuer- 
und Lebensversicherungsgesellschaften, die Pensions-, Aussteuer- und Sterbekassenvereine; 
die Kreditinstitute, die Leih-, Spar= und Provinzialhilfskassen; die Korporationen, die 
Vereine zu wohltätigen, gemeinnützigen und geselligen Zwecken, die milden Stiftungen; 
die Kollekten-, Unterstützungs= und Armenpflegesachen; die Heimatssachen, die Ein= und 
Auswanderungen; die Ordenssachen, soweit sie nicht unter ein spezielles Ressort fallen; 
die Angelegenheiten wegen Anderung und Beilegung von Namen; die auf die Ausstellung 
von Geschworenenlisten und die Wahl der Schiedsmänner bezüglichen Angelegenheiten; 
die statistischen Angelegenheiten; die Generalien über die Organisation, den Geschäftskreis 
und die Verwaltung der Provinzialbehörden, die Angelegenheiten der Kreisbehörden, ein- 
schließlich der Oberämter in den Hohenzollernschen Landen, die äußere Stellung der Polizei- 
anwälte, und, unter Konkurrenz des Finanzministeriums, die Personalien der Provinzial- 
verwaltungsbehörden; die Einrichtung der Amts= und Kreisblätter; unter Konkurrenz des 
Kriegsministeriums die Militärersatz= und Entlassungsangelegenheiten, die Mobilmachungs- 
sachen, die Leistungen für die Landwehr; die Landes= und Lokalpolizeiverwaltung; die Polizei- 
organisation im allgemeinen, die Personalien der Polizeibeamten, die Landgendarmeriet, die 
bewaffneten Sicherheitsvereine; die höhere politische Polizei, insbesondere die Angelegenheiten 
der Presse, das Vereins= und Versammlungswesen, die Fremdenpolizei und das Theaterwesen; 
die Generalien und Personalien der ländlichen Ortsobrigkeiten; die Sicherheitspolizei im 
engeren Sinne; die Feuer-, Sitten- und Lebensmittelpolizei, das Paßwesen, die Gewerbe- 
polizei rücksichtlich solcher Gewerbe, bei welchen die Handhabung derselben überwiegend 
durch die allgemein polizeilichen Interessen bedingt wird; die öffentlichen Verlosungen, 
die auf die Landeswohlfahrt einwirkenden außerordentlichen Vorkommnisse, wie Uber- 
schwemmungen, Seuchen, Nahrungsnotstände und dergleichen; die Maßregeln hinsichtlich 
des Transports der Verbrecher, Bettler und Vagabunden; die Straf-, Gefangenen= und 
Besserungsanstalten, ausschließlich der Gerichtsgefängnisse, die Rettungshäuser, die Re- 
habilitierungsangelegenheiten; die Rekurse und Beschwerden gegen das Polizeipräsidium 
in Berlin; die Verfassungssachen und die Angelegenheiten der beiden Häuser des Land- 
tages; die ständischen Angelegenheiten; die städtischen und ländlichen Kommunassachen, 
die neuen Anfiedelungen, und, in Gemeinschaft mit dem Ministerium für die landwirt- 
schaftlichen Angelegenheiten, die Jagdpolizeisachen; die Angelegenheiten der ehemals Reichs- 
unmittelbaren; die Fideikommiß= und Lehnssachen; die Angelegenheiten der Hoch= und 
Domstifter; das Juden= und Sektenwesen; das Kriegsschuldenwesen. Insbesondere sind 
folgende in neuerer Zeit speziell angeordneten Organisationsveränderungen zu erwähnen: 
a) Durch Allerhöchsten Erlaß v. 22. Juni 18492 ist die gesamte Medizinalverwal- 
tung, mit Einschluß der Medizinal= und Sanitätspolizei, auf das Ministerium der Unter- 
richts= und Medizinalangelegenheiten mit der Maßgabe übertragen worden, daß dies 
letztere in allen Fällen, in welchen durch Anordnungen in der Medizinalverwaltung die 
Interessen anderer Ressorts betroffen werden, vor der Entscheidung sich mit den be- 
teiligten Ministerien zu benehmen und nach Lage der Umstände gemeinschaftlich mit ihnen 
zu handeln hat. 5 
b) Durch Allerhöchsten Erlaß v. 17. März 1852) ist bestimmt worden, daß die 
  
1 Nach der Kab. O. v. 22. Sept. 1848F das Zirk. Reskr. des M. d. Inn. v. 17. Dez. 
(M. Bl. d. i. Verw. 1848, S. 378), nebst 1848 (M. Bl. d. i. Verw. 1848,- S. 379, Nr. 
Schreiben des Kriegsministeriums v. 5. Dez. 1848 471). 
J. M. Bl. 1849, S. 4) gehören auch die Ge- * G. S. 1849, S. 335. 
halts= und Pensionsangelegenheiten der Offiziere 3 Vgl. unten S. 429 f. insbesondere auch über 
der Landgendarmerie und die Pensionsangelegen= die früheren Ressortverhältnisse zwischen dem Min. 
heiten der Landgendarmen zum Ressort des M. d. IJun. und der Pol. und dem Min. der Unterr.= 
d. Inn., welchem überhaupt die gesamten Ver= und Med. Ang. 
pflegungsangelegenheiten des Landgendarmerie- 4 G. S. 1852, S. 83. — DUgl. das Zirk. 
korps, welche früher zum Teil von dem Kriegs= Reskr. der Ministerien für Handel, Gewerbe und 
ministerium bearbeitet wurden, übertragen worden öffentliche Arbeiten und des Innern v. 27. März 
sind. Uber die Zahlung und Verrechnung der 1852, nebst dem Bericht des Staatsministeriums 
Gehälter der Landgendarmericoffiziere und Land- v. 10. desselben Monats über die Motive dieses 
gendarmen bei der inneren Vermaltung vgl. Erlasses (M. Bl. d. i. Verw. 1852, S. 86—87
	        

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