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Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1825. (8)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1825. (8)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1918
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1918.
Bandzählung:
52
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1918
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 145.
Bandzählung:
145
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 6506) Bekanntmachung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über Ätzalkalien und Soda vom 18. Dezember 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 1117).
Bandzählung:
6506
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen.
  • Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1825. (8)
  • Titelseite
  • Repertorium der Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1825. I. in chronologischer Ordnung.
  • Repertorium der Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1825. II. in alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • No.1) Bekanntmachung, die getroffenen ergänzenden Bestimmungen zur Elbe-Schiffahrts-Acte vom 23sten Juni. betreffend. (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)
  • 18. Stück (18)
  • 19. Stück (19)
  • 20. Stück (20)

Volltext

Gesetzson umlung 
fuͤr das 
Königreich Sachsen. 
1. 
|—e'ä 
1.) Bekanntmachu ng, 
die getroffenen ergänzenden Bestimmungen zur Elbe-Schiffahrts-Acte vom 
23sten Juni 1821. betreffend; 
vom 3sten December 1824. 
  
  
N von den, in Folge des Artikels 30. der Elbe= Schiffahrts-Acte vom 25öfsten 
Juni 1821. in Hamburg, zur Revision dieser Acte, versammelt gewesenen Commissarien 
sämmtlicher Elbe-Ufer- Staaten, eine gemeinschaftliche Uibereinkunfe über ergänzende 
Bestimmungen zu sothaner Elbeacte getroffen worden; so werben solche, im Verfolg die- 
ser Uibereinkunst, auf Ihro Königl. Majestät allerhöchsten Befehl, hierdurch in 
Folgendem zur allgemeinen Wissenschaft und Nachachtung in hiesigen tanden bekannr 
gemacht: 
C. 1. 
Die dem Artikel 3. der Elbe-Schiffahres-Acte anliegende Gewichtstabelle ist in der zu Artikel 8. 
Art berichriget, wie sie sub L##. A. gegenwärtiger Bekanntmachung zur alleinigen Lir. 4. 
Anwendung beiliegt. 
# 2. 
Die dem Artikel 0. der Elbe. Schiffahrts-Acte sub No. 2. beigesügee Tabelle, aus zu Artikel 9, 
welcher die streckenweise Vertheilung des Tartfsatzes ersichtlich war, ist in der Anlage 
Lit. B. erganzt. Lu. B. 
d. 3. 
Transitirende Schiffe können in dem ersten Erhebungsamee die Gebühren für die zu Areikel 9.h 
ganze Strecke eines jeden Uferstaats entrichten. 
Gesetzsammlung 1825. (1)
	        

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