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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1913. (54)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1913. (54)

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Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_054
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1913.
Subtitle:
Der ganzen Reihe LIV. Band.
Editor:
Rieß, Ludwig
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
54
Place of publication:
München
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
Scope:
873 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
XVIII. Bulgarien.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1913. (54)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Chronik der wichtigsten Ereignisse des Jahres 1913.
  • I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Luxemburg.
  • XII. Niederlande.
  • XIII. Dänemark.
  • XIV. Schweden
  • XV. Norwegen.
  • XVI. Rußland.
  • XVII. Türkei und Egypten.
  • XVIII. Bulgarien.
  • XIX. Rumänien.
  • XX. Serbien.
  • XXI. Montenegro.
  • XXII. Griechenland.
  • XXIII. Albanien
  • XXIV. Vereinigte Staaten von Nordamerika und Kanada.
  • XXV. Mittel- und Süd-Amerika.
  • XXVI. Australien und Südsee.
  • XXVII. Afrika.
  • XXVIII. Asien.
  • Übersicht über die politische Entwicklung des Jahres 1913.
  • Alphabetisches Register.
  • Werbung.

Full text

646 Hulsarien. (Februar 28. — April 5.) 
Die Regierung erklärt, daß sie im Vertrauen auf den hohen Ge- 
rechtigkeitssinn der Großmächte deren Vorschlag, sich bezüglich der Lösung 
des rumänisch-bulgarischen Streitfalles der Entscheidung der sechs Mächte 
zu fügen, annehme, falls ihn auch Rumänien akzeptiere. 
28. Februar. Die Regierung hat die russische Regierung er- 
sucht, die Verhandlungen über den rumänisch-bulgarischen Streit 
in Petersburg führen zu lassen. 
14. März. Die Antwort der Verbündeten auf den Mediations- 
versuch der Großmächte. 
In ihr wird erklärt: Die verbündeten Balkanstaaten nehmen die 
Mediation unter den folgenden Bedingungen an: 
1. Als Grundlage für die Verhandlungen zur territorialen Ab- 
renzung zwischen der Türkei und den verbündeten Staaten wird die Linie 
Rodosto—Kap Malatra mit Ausschluß der Halbinsel Gallipoli, die der 
Türkei verbleiben wird, angenommen. Alle westlich dieser Linie gelegenen 
Gebiete, Adrianopel und Skutari einbegriffen, müssen von der Türkei an 
die Verbündeten abgetreten werden. 
2. Die Türkei wird die Inseln im Aegäischen Meer abtreten. 
3. Sie wird bezüglich Kreta ihr vollständiges Desinteressement zu 
erklären haben. 
4. Die Pforte wird im Prinzip der Zahlung einer Kriegsentschädi- 
gung an die Verbündeten, deren Höhe bei dem endgültigen Abschluß des 
Friedens festgesetzt wird, sowie der Zahlung einer besonderen Entschädigung 
für die Schäden zuzustimmen haben, deren Ursache in die Zeit vor dem 
Kriege fällt. Die verbündeten Staaten werden an den Beratungen über 
die Entschädigungen teilnehmen. 
5. Die verbündeten Balkanstaaten behalten sich vor, in dem end- 
gültigen Friedensvertrage die Behandlung der Staatsangehörigen und der 
Kaufmannschaft in dem ottomanischen Reiche, sowie die Nationalitätenfrage, 
die Garantie bezüglich der Privilegien der orthodoxen Kirchen und die 
staatsrechtliche Stellung ihrer nationalen, ottomanischen Staatsangehörigen 
zu regeln. 
6. Die Kriegsoperationen werden nicht unterbrochen. 
22. März. Die Friedensbedingungen der Mächte. 
Die Vertreter der Großmächte überreichten einzeln dem Ministerpräsi- 
denten eine Note, in der erklärt wird: Die Mächte können sich dem Verlangen 
einer Kriegsentschädigung nicht günstig zeigen, werden aber den Verbündeten 
gestatten, an den Verhandlungen der internationalen Kommission in Paris 
teilzunehmen behufs billiger Festsetzung der ottomanischen Staatsschuld und 
der finanziellen Lasten der Gebiete, die ihnen zugesprochen werden. Die 
Türkei wird eingeladen werden, an den Arbeiten der Kommission teil- 
zunehmen. Die Großmächte erklären gleichzeitig, daß von der Annahme 
dieser Grundlagen an die Feindseligkeiten aufhören müssen. 
25. März. (Adrianopel.) Bei einem Generalsturm wird der 
Ostsektor der Festung erobert. 
5. April. Die den Vertretern der Mächte überreichte Antwort 
der Verbündeten hat folgenden Wortlaut: 
„Die Verbündeten sprechen den Mächten für ihre Bemühungen, den 
Friedensschluß herbeizuführen, ihren Dank aus und nehmen in dem auf-
	        

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