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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_25
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Bundestag
Verfassungskämpfe
Burschenschaft
Karlsbader Beschlüsse
Volume count:
25
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
Edition title:
Sechste Auflage.
Scope:
649 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
8. Der Aachener Kongreß.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Wachsende Macht des österreichischen Hofes.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
  • 3. Geistige Strömungen der ersten Friedensjahre.
  • 4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages.
  • 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
  • 6. Süddeutsche Verfassungskämpfe.
  • 7. Die Burschenschaft.
  • 8. Der Aachener Kongreß.
  • Wachsende Macht des österreichischen Hofes.
  • Räumung Frankreichs. Erneuerung des Vierbundes.
  • Deutsche Angelegenheiten auf dem Kongresse.
  • 9. Die Karlsbader Beschlüsse.
  • 10. Der Umschwung am preußischen Hofe.
  • Beilagen. (I - V)

Full text

Vertrag über die französischen Schulden. 449 
Parteien unzweifelhaft sofort erlegen, und was sollte werden, wenn die 
Ultras wieder ans Ruder kamen? 
Daher erklärte sich selbst Hardenberg, auf die flehentlichen Bitten des 
französischen Gesandten, endlich bereit in ein Abkommen zu willigen, wenn 
die beteiligten deutschen Höfe zustimmten; nur dürfe die Herabsetzung 
der Forderungen ein billiges Maß nicht überschreiten, weil die Unzufrieden— 
heit der enttäuschten Gläubiger, namentlich in den neugewonnenen deutschen 
Ländern ernstlich zu fürchten sei.“) Aber inzwischen hatte Zar Alexander 
wieder einmal auf Kosten der Bundesgenossen seine Großmut leuchten 
lassen und dem Tuilerienhofe eigenmächtig die Herabminderung der Rech— 
nung versprochen. Er setzte durch, daß die Entscheidung in die Hände 
der Pariser Gesandtenkonferenz gelegt wurde, und hier befand sich Preußen 
wieder in der nämlichen ungünstigen Lage wie auf den beiden Friedens— 
kongressen: sein Gesandter stand Einer gegen Drei, als der einzige Hei— 
schende unter lauter Nachgiebigen, und erreichte nur soviel, daß seine 
Verbündeten die Vorschläge Richelieus, der eine Zahlung von 200 Mill. 
anbot, nicht ohne Weiteres annahmen. Durch Wellingtons Vermittlung 
kam endlich am 25. April 1818 ein Vertrag zustande, kraft dessen die 
Krone Frankreich für alle noch unerledigten Forderungen 240,8 Mill. Fr. 
in Rentenbriefen (eine Rente von 12,04 Mill.) binnen Jahresfrist zahlen 
sollte. Bei der Verteilung der Summe nahm Wellington, dem alt— 
englischen Brauche getreu, für sein Land sofort ein Viertel der 12 Mill. 
Rente in Anspruch, so daß die englischen Gläubiger fast vollständig be— 
friedigt wurden, während die deutschen sich mit einem Sechstel ihrer For— 
derungen begnügen mußten. Dergestalt ward eine feierliche Versprechung 
des Pariser Friedensvertrags durch einen Machtspruch Englands, Rußlands 
und Osterreichs, gegen Preußens Widerspruch und ohne jede Anfrage bei 
den kleinen Höfen, großenteils zurückgenommen. Frankreichs auswärtige 
Gläubiger erlitten eine Einbuße von 800 Mill. Die Geschädigten klagten 
laut, die liberale Presse Deutschlands erging sich in bitteren Vorwürfen 
gegen die „heilige Allianz“, die man stets für die Taten des Vier— 
bundes verantwortlich machte. Wieder und wieder mußte die deutsche Nation 
erfahren, daß sie die Sicherung ihrer Rechte allein von ihrer eigenen 
Macht, nicht von dem guten Willen ihrer Verbündeten erwarten durfte. 
Mit alledem war die Großmut des Zaren gegen die Bourbonen 
noch nicht erschöpft. Richelieu hegte seit langem den Wunsch, daß mit 
der Okkupation auch die in der Tat unnatürliche, demütigende Aus— 
nahmestellung, welche Frankreich jetzt noch unter den großen Mächten ein- 
nahm, ein Ende finden würde. Er hoffte, der Aachener Kongreß werde 
die Krone Frankreich zum Eintritt in den Vierbund einladen und also 
die alte Gleichberechtigung der Großmächte wieder herstellen. Unbedenklich 
  
*7) Krusemarks Bericht, 27. Sept.; Weisung Hardenbergs an Krusemark, 23. Nov. 1817. 
v. Treitschke, Deutsche Geschichte. II. 29
	        

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