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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
sammelbaende
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_25
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Volume count:
25
Publisher:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1906
Edition title:
Sechste Auflage.
Scope:
649 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

supplement

Title:
Beilagen.
Volume count:
I - V
Document type:
Multivolume work
Structure type:
supplement

supplement

Title:
I. E. M. Arndt und Wrede. Zu Bd. I S. 612.
Volume count:
I
Document type:
Multivolume work
Structure type:
supplement

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
  • Beilagen. (I - V)
  • I. E. M. Arndt und Wrede. Zu Bd. I S. 612. (I)
  • II. Blücher über die Lütticher Meuterei. Zu Bd. I S. 739. (II)
  • III. Die Teplitzer Punktation. Zu Bd. II S. 552. (III)
  • IV. Hardenbergs Verfassungsplan. Zu Bd. II S. 592. (IV)
  • V. Hardenberg über die Ministerkrisis vom Jahre 1819. Zu Bd. II S. 606. (V)

Full text

I. E. M. Arndt und Wrede. 
Zu Bd. I S. 612. 
E. M. Arndt erzählt in seinem bekannten Buche „Meine Wanderungen und Wan- 
delungen mit dem Freiherrn vom Stein“ (S. 218) folgendes: „Steins Zorn gegen 
Wrede hatte noch seinen besonderen Haken. Von allen deutschen Truppen unter fran- 
zösischem Kommando hatten in Norddeutschland die Bayern und die Darmstädter durch 
Roheit, Zuchtlosigkeit und Plünderungssucht den schlechtesten Ruf hinter sich gelassen. 
Wrede ward wohl mit Recht beschuldigt, den Seinigen nicht nur vieles nachgesehen, 
sondern ihnen auch selbst das böseste Beispiel gegeben zu haben. Bei einem solchen Bei- 
spiel hatte ihn nun Stein erfaßt und zwar recht tüchtig angefaßt. Wrede war in Schloß 
Ols in Schlesien einquartiert, im Schlosse des Herzogs von Braunschweig. Hier hatte 
er es ganz den gierig unverschämten französischen Räubern nachgemacht, den Soult, 
Massena und ihresgleichen, welche das Silber (Löffel, Teller), womit sie von ihren Wirten 
bedient wurden, nach der Tafel gewöhnlich einpacken und mit ihrem Gepäck wandern 
ließen. So hatte Wrede in Ols ganz nach französischer Marschallsweise bei seinem Ab- 
zuge alles herzogliche Schloßsilber mit zu seinem Feldgepäck legen lassen. Der arme Schloß- 
vogt hatte dem nicht wehren gekonnt, hatte aber, damit er selbst nicht für den Räuber 
und Dieb des herzoglichen Silberschatzes gehalten würde, den Marschall um einen Schein 
gebeten, daß er in Kraft des Kriegsbefehls es sich habe ausliefern lassen. Und wirklich 
hatte der Feldmarschall ihm den genau spezifizierten vorgelegten Schein bei seinem Ab- 
marsch in einfältiger deutscher Uberraschung unterschrieben. Dieses Papierchen war nun 
im Jahre 1813 Steins Händen übergeben, und Wrede hatte den Wert des Raubs im 
folgenden Jahre mit einer hübschen Summe Geld zurückzahlen müssen.“ 
Die Form des Berichts erweckt den Eindruck, als ob er aus Mitteilungen Steins, 
also eines unmittelbar Beteiligten, herrührte; er enthält nichts Unwahrscheinliches und 
stammt aus der Feder eines Mannes, dessen strenge Wahrheitsliebe ebenso anerkannt ist, 
wie die erstaunliche, bis ins hohe Alter bewahrte Frische seines Gedächtnisses. In Schlesien 
wurde die häßliche Geschichte, wie ich aus bester Quelle versichern kann, lange bevor Arndts 
Buch erschien, in den Kreisen der älteren Männer, welche die Franzosenzeit erlebt hatten, 
häufig erzählt. Es lag also kein Grund vor, an ihrer Wahrheit zu zweifeln. 
Die „Wanderungen“ erschienen in der Blütezeit jenes mittelstaatlichen Ubermutes, 
der bald nachher auf den Schlachtfeldern des Mainfeldzugs seine Strafe finden sollte. 
Die bayrische Regierung dachte nicht vornehm genug, um die Ereignisse einer längst ab- 
geschlossenen, fünfzig Jahre zurückliegenden Vergangenheit allein der historischen Wissen- 
schaft zu überlassen, sondern ließ den Verfasser anklagen wegen Beleidigung der bayrischen 
Armee usw. Viele meiner Leser werden sich noch entsinnen, welches peinliche Auf- 
sehen dieser Prozeß in ganz Deutschland erregte. Arndt konnte in der Einleitung des 
Strafverfahrens nur eine beabsichtigte Gehässigkeit sehen; er weigerte sich vor dem bay- 
rischen Gerichte zu erscheinen und wurde im Dezember 1858 von dem Zweibrückener 
Assisengerichte in contumaciam zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht
	        

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