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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_26
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Juli-Revolution
Wiener Konferenz
Zollverein
Zollkrieg
Volume count:
26
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1903
Edition title:
Fünfte Auflage
Scope:
787 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Drittes Buch. Österreichs Herrschaft und Preußens Erstarken. 1819-1830.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Die letzten Reformen Hardenberg's.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Das Staatsschulden-Edict und die Steuergesetze.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Drittes Buch. Österreichs Herrschaft und Preußens Erstarken. 1819-1830.
  • 1. Die Wiener Conferenzen.
  • 2. Die letzten Reformen Hardenberg's.
  • Das Staatsschulden-Edict und die Steuergesetze.
  • Entwürfe der Kreis- und Gemeindeordnung.
  • Reaktion am Hofe. Der Kronprinz.
  • 3. Troppau und Laibach.
  • 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes.
  • 5. Die Großmächte und die Trias.
  • 6. Preußische Zustände nach Hardenberg's Tod.
  • 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland.
  • 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine.
  • 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit.
  • 10. Preußen und die orientalische Frage.
  • Beilagen. (VI - XV)

Full text

90 III. 2. Die letzten Reformen Hardenberg's. 
sondern auch die ungleich freier gesinnten beiden Prinzen Wilhelm, der 
Bruder und der Sohn des Königs. Seit der große Kurfürst einst die 
Grundlagen des preußischen Abgabenwesens mit eiserner Hand festgestellt, 
waren die Hohenzollern in ihrer Steuerpolitik stets conservativ verfahren, 
und wenn Einer von dieser Tradition des Hauses abgewichen war, wie 
Friedrich der Große bei Einführung seiner Regie, so hatte sich regelmäßig 
ein starker Unwille im Volke gezeigt. Die Erhebung von mehr als 10 Mill. 
neuer Steuern stand in Preußens Geschichte ohne Beispiel da, und sie 
sollte erfolgen unmittelbar nachdem das neue Zollgesetz die Abgaben vom 
auswärtigen Verkehr völlig umgestaltet hatte. 
Wie behutsam auch Hoffmann die Gedanken des Meisters ausführte 
— was Hardenberg plante, war doch eine Reform an Haupt und Glie- 
dern. Drang er mit seinen Absichten durch, so blieb von den althistori- 
schen Steuern der Monarchie mit Ausnahme der Grundsteuer keine ein- 
zige unverändert. Die Einheit des Marktgebiets, welche das Zollgesetz als 
Grundsatz aussprach, verwirklichte sich erst durch die Aufhebung aller der 
alten Accisen und Octrois; der innere Verkehr ward endlich vollkommen 
frei, bis auf die wenig lästige Thorsperre an den Mauern der mahl- 
und schlachtsteuerpflichtigen Städte, und an die Stelle der alten Finanz- 
politik, welche die weithin zerstreuten Provinzen als halb selbständige 
Territorien von einander abgesondert hatte, trat ein völlig neues System, 
eine Politik der Staatseinheit, die im Laufe der Zeit unvermeidlich dahin 
trachten mußte, auch die zwischenliegenden Kleinstaaten sich zu unterwerfen. 
Es war ein Wagniß, kaum minder kühn als die Reformen von 1808 
und 1810. Eine so radicale Neuerung mußte dem Nichtfachmanne wohl 
befremdlich und, bei der Mißstimmung in den neuen Provinzen, gefähr- 
lich erscheinen. Und dazu die unleugbaren Mängel der Klassensteuer. 
Selbst nachdem der Staatsrath noch eine höchste Stenerklasse für die 
Wohlhabenden hinzugefügt hatte, blieb die Begünstigung der Reichen noch 
sehr auffällig: kein Haushalt sollte mehr als 48 Thlr. zahlen, lediglich 
weil Hoffmann Bedenken trug, den Klassenstolz der höheren Stände auf- 
zuregen! 
So geschah es denn, daß eine aus ehrenwerthen und zweifelhaften 
Elementen seltsam gemischte Partei sich um Ancillon zusammenfand. Ihr 
Führer aber entbehrte gänzlich der Sachkenntniß, er versuchte nicht ein- 
mal einen Gegenvorschlag aufzustellen und verfiel in jene hohlen Phrasen, 
welche niemals ausbleiben, wenn Dilettanten über Finanzfragen reden. 
Gleich in der ersten Plenarsitzung (20. April) vertheidigte er den klein- 
müthigen privatwirthschaftlichen Grundsatz, der schon in der alten Mon- 
archie so viele Mißgriffe veranlaßt hatte, jetzt aber, am Vorabend einer 
umfassenden Finanzreform, gradezu wie Hohn klang: den Grundsatz, daß 
sich die Ausgabe immer nach der vorhandenen Einnahme richten müsse. 
Darauf beantragte er, den Monarchen zu bitten, daß nochmals untersucht
	        

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