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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_27
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Juli-Revolution
Zollverein
konstitutionelle Bewegung
Bischofsstreit
welfischer Staatsstreich
Volume count:
27
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
Edition title:
Fünfte Auflage.
Scope:
763 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Wiederbefestigung der alten Gewalten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Frankfurter Wachensturm.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
  • 1. Die Juli-Revolution und der Weltfriede.
  • 2. Die konstitutionelle Bewegung in Norddeutschland.
  • 3. Preußens Mittelstellung.
  • 4. Landtage und Feste in Oberdeutschland.
  • 5. Wiederbefestigung der alten Gewalten.
  • Die Sechs Artikel.
  • Der Frankfurter Wachensturm.
  • Teilung Luxemburgs.
  • Zusammenkunft von Münchengrätz.
  • Neue Wiener Ministerkonferenzen 1834.
  • 6. Der Deutsche Zollverein.
  • 7. Das Junge Deutschland.
  • 8. Stille Jahre.
  • 9. Der welfische Staatsstreich.
  • 10. Der Kölnische Bischofsstreit.
  • Beilagen. (XVI - XXV)

Full text

Frankfurt und die Westmächte gegen den Bund. 307 
schmähte die Glaubwürdigkeit dieser halbwahren Versicherung näher zu 
prüfen, obgleich er wohl wußte, wie eifrig Cartwright und der französische 
Legationssekretär Grouchy mit mehreren Senatoren verkehrten,“) und be— 
stand nun um so ernster darauf, daß Frankfurt seine deutsche Gesinnung 
durch Taten beweisen müsse. Die Exekution war der widerspenstigen Stadt 
bereits angedroht, da unterwarf sich endlich der Senat (3. Juni), stellte seine 
Truppen unter Pirets Befehl und versprach auch seine jämmerliche Polizei 
neu zu ordnen. 
Die Noten der Westmächte beantwortete der Bundestag mit einer kurzen, 
würdigen Zurückweisung (12. Juni), die in Wien von sämtlichen Mit- 
gliedern der deutschen Ministerkonferenz — mit einziger Ausnahme des 
Hannoveraners — gebilligt worden war.**) Der ruhige Ton dieser Er- 
widerung ermutigte aber die beiden Gesandten zu neuen Noten (30. Juni, 
18. Juli): Beide beriefen sich wieder auf die Wiener Verträge, und der 
Engländer sprach wieder am gröbsten. Die an der Wiener Schlußakte 
beteiligten Staaten — so schrieb er — können nicht zugeben, „daß der 
Deutsche Bund, der zum Schutze der Schwachen geschaffen wurde, sich zu 
einem Werkzeuge der Unterdrückung in der Hand der Mächtigen um- 
wandle.“ Nunmehr merkte Nagler doch, daß man zu den feinfühligen 
Westländern deutlicher reden mußte. Er verlas am 18. September eine 
geharnischte Präsidialerklärung, welche die „Anmaßung, die vollständige 
Unkenntnis, die unbegreifliche Begriffsverwirrung“ der beiden Noten scho- 
nungslos rügte und den Westmächten vorhielt, daß ihr eigener Schützling, 
Frankfurt, sie verleugnet habe. Demgemäß ward sodann ein überaus 
scharfer Beschluß einmütig gefaßt — selbst Hannover stimmte diesmal 
gegen England —: „Niemals werde der Bund den fremden Mächten, als 
Mitunterzeichnern der Kongreßakte, in Bundesangelegenheiten Rechte zu- 
gestehen, welche nach dem Wortlaute des Bundesvertrages und ebenso 
nach dem Inhalte der Kongreßakte nur den Gliedern des Deutschen Bun- 
des und dessen Gesamtheit zustehen.“ 
Diesen Beschluß übersendete Nagler einfach den beiden Gesandten, 
ohne sie auch nur einer förmlichen Antwortsnote zu würdigen. Cartwright 
und Alleye fühlten sich tief verletzt, sie beschwerten sich in zwei neuen Noten 
(17.Okt., 21. Nov.) über eine so „vollständige Abweichung von den diplo- 
matischen Gebräuchen Europas“ und beharrten bei ihrer Meinung über den 
Sinn der Wiener Verträge. Der Bundestag aber legte die Beschwerde- 
schriften der beiden Unermüdlichen ohne Erwiderung zu seinen Akten, und 
die Westmächte mußten die selbstverschuldete schnöde Behandlung ruhig hin- 
nehmen: sie fühlten, daß die Eintracht der deutschen Höfe doch nicht so 
leicht zu zersprengen war. Leider wurde dieser Schriftenwechsel, der dem 
  
*) Naglers Bericht, 18. Mai 1834. 
*“) Brockhausens Bericht, 7. Juni 1834. 
20*
	        

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