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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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Bibliographic data

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_27
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Juli-Revolution
Zollverein
konstitutionelle Bewegung
Bischofsstreit
welfischer Staatsstreich
Volume count:
27
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
Edition title:
Fünfte Auflage.
Scope:
763 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
8. Stille Jahre.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Zollverein und die Eisenbahnen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
  • 1. Die Juli-Revolution und der Weltfriede.
  • 2. Die konstitutionelle Bewegung in Norddeutschland.
  • 3. Preußens Mittelstellung.
  • 4. Landtage und Feste in Oberdeutschland.
  • 5. Wiederbefestigung der alten Gewalten.
  • 6. Der Deutsche Zollverein.
  • 7. Das Junge Deutschland.
  • 8. Stille Jahre.
  • Die Quadrupel-Allianz und die Ostmächte.
  • Preußische Zustände. Rheinland. Posen.
  • Der Zollverein und die Eisenbahnen.
  • Demagogen und Flüchtlinge.
  • Landtagsnöte der Mittelstaaten.
  • 9. Der welfische Staatsstreich.
  • 10. Der Kölnische Bischofsstreit.
  • Beilagen. (XVI - XXV)

Full text

Süddeutsche Schutzzöllner. Die Münzkonvention. 571 
die süddeutschen Kammern von ihrem törichten Widerstande endlich abzu— 
lassen. Die beschämende Niederlage des parlamentarischen Liberalismus 
ließ sich nicht mehr ableugnen; wieviel klüger, weitsichtiger, patriotischer 
als selbst Paul Pfizer hatte sich doch der unpolitische Geschäftsmann Cotta 
während der Entstehungsjahre des Zollvereins gezeigt. Im badischen Land— 
tage fiel noch manches böse Wort über das Fabrikproletariat und die zu— 
nehmende Teuerung, über wirkliche oder vermeintliche Mißgriffe der Zoll— 
politik*) und Preußen warf auf den Zollkonferenzen schon das Bedenken 
auf, ob man den Landtagen gestatten dürfe, über jede Einzelheit des Zoll- 
wesens mitzuentscheiden. Indes hielten beide Teile bald für klüger, so 
peinliche Fragen nicht zu berühren. Die Landtage gewöhnten sich, die 
Zollpolitik den Regierungen allein zu überlassen, und in der Tat ver- 
liefen die drei ersten Zollkonferenzen zu München, Dresden, Berlin alle- 
samt friedlich, nachdem Kühne in München zuerst (1836) den rechten 
Ton wohlwollender, sachlicher Erörterung angeschlagen hatte. 
Mehr als eine verständige Behandlung der laufenden Geschäfte ließ 
sich von diesen Versammlungen, wo das liberum veto herrschte, freilich 
nicht verlangen. Daß die Einheit des Marktes auch die Einheit der Münzen 
und Maße bedinge, wurde erst von wenigen eingesehen. Selbst Dahlmann 
meinte noch, die althistorischen Münzen zerstören, heiße den Glauben des 
Volks antasten; weit schädlicher als die Mannigfaltigkeit des Geldes er- 
schien ihm die Verschiedenheit der deutschen Staatsverfassungen. Als der 
Wirrwarr des Münzwesens in den Guldenländern ganz unerträglich wurde, 
beschlossen die süddeutschen Regierungen einen Teil der unterwertigen 
alten Brabanter Münzen einzuziehen, worauf sich sofort der Schreckensruf 
erhob: das sei der erste Schritt zur Einführung des preußischen Talers, 
den freilich jedermann im Verkehre gern annahm. Das kluge Haus 
Koburg benutzte diese Gelegenheit, um seine berüchtigten Sechser selber 
in Verruf zu erklären; die Bayern aber waren über diesen Beweis nach- 
barlicher Redlichkeit sehr aufgebracht und bezeigten dem Koburger Herzog, 
als er nach München kam, auf offener Straße ihren Unwillen.“) Ein 
Jahr nachher (1838) schlossen die Staaten des Zollvereins eine Münzkon- 
vention, welche mindestens das Wertverhältnis zwischen dem Taler und 
dem Gulden feststellte. Das einzige wirksame Heilmittel, die allgemeine An- 
nahme der Talerwährung, war unmöglich, weil die Süddeutschen, König 
Ludwig voran, fast allesamt glaubten, die Wohlfeilheit der Guldenländer 
rühre von ihrem elenden Münzwesen her und würde durch den unheimlichen 
Taler zerstört werden. Einem so mächtigen Vorurteile wagten die weiter- 
blickenden Finanzmänner nicht zu trotzen. Nur der Doppeltaler, gleich 
3½ fl., im Volke Champagnertaler genannt, sollte von allen Staaten 
*) Blittersdorff, Weisung an Frankenberg, 24. April 1839. 
**) Berichte von Galen, Darmstadt, 26. April 1837, von Dönhoff, München, 
11. Mai, 16. Juli, 16. Juli, 25. Dez. 1837, 19. Dez. 1838. 
 
	        

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