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Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

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Bibliographic data

fullscreen: Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

Monograph

Persistent identifier:
tegeler_fuersorge_leipzig_1915
Title:
Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Eigenverlag Nationaler Frauendienst Leipzig
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1915
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erster Teil.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Wirtschaftliche Maßnahmen zur Linderung der Kriegsnot.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
D. Nahrungsmittelversorgung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Erster Teil.
  • I. Fürsorge für Kriegsteilnehmer und ihre Familien.
  • II. Wirtschaftliche Maßnahmen zur Linderung der Kriegsnot.
  • A. Verordnungen des Bundesrats zu Gunsten notleidender Schuldner.
  • B. Darlehnskassen.
  • C. Höchstpreise.
  • D. Nahrungsmittelversorgung.
  • E. Arbeiter- und Angestelltenversicherung.
  • F. Arbeiterschutz.
  • G. Arbeitslosenunterstützung.
  • H. Gesetze und Verordnungen über wirtschaftliche Maßnahmen zur Linderung der Kriegsnot.
  • III. Städtische und private Wohlfahrtspflege.
  • Während des Druckes vollzogene Abänderungen früherer Bestimmungen und Neuerlasse.
  • Zweiter Teil.
  • Einleitung.
  • I. Gesetzliche (Berufs-) Vormundschaft.
  • II. Waisenpflege.
  • III. Ziehkinderaufsicht.
  • IV. Fürsorgeerziehung.
  • V. Gemeindewaisenrats-Angelegenheiten.
  • VI. Säuglingsfürsorge.
  • VII. Die dem Pfleg- und Jugendfürsorgeamt unterstehenden Anstalten.
  • VIII. Anstalten, die dem Armenamte unterstehen.
  • IX. Unterhaltspflicht.
  • X. Leistungen der Allgemeinen Ortskrankenkasse für die Stadt Leipzig.
  • XI. Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung.
  • XII. Angestellten-Versicherung.
  • XIII. Leipziger Wohlfahrtseinrichtungen.

Full text

ladens. Für frisches Gemüse und Konserven gelten die Be— 
stimmungen nicht, ebensowenig für Ackerbohnen, Sojabohnen, 
Erbsenschalen und Kleie. Wer die Hülsenfrüchte unbefugt ver— 
tauft, kann mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld- 
strafe bis zu 15 000 .4 bestraft werden. 
Am 2. September 1915 ist durch eine Bekanntmachung 
des Bundesrats (siehe auf S. 109) eine Beschränkung in der 
Milchverwendung eingetreten. Es ist vom 6. September ab 
verboten Vollmilch oder Sahne in gewerblichen Betrieben zum 
acken zu verwenden. Schlagsahne oder Sahne darf in Kon- 
ditoreien, Bäckereien usw. nicht mehr verabfolgt werden. Ku- 
chen usw. muß vom Bäcker ohne Vollmilch hergestellt werden. 
Die Verhältnisse des Haushalts werden durch diese Vorschriften 
nicht berührt. Auch die Hausfrau darf aber keinen Kuchen 
mit Vollmilch oder Sahne backen. Es wird mit 3 Monaten 
Gefängnis bestraft, wer wissentlich Kuchen oder Milchgebäck 
mit Milch oder Sahne vom 6. September 1915 an herstellt, 
verkauft, feilhält usw. Trockenmilch fällt auch unter das 
Verbot. 
Mit der Verordnung der Beschränkung der Milchverwen- 
dung wird die Senkung der Milchpreise und Zwang zur Butter- 
herstellung bezweckt. 
Zwecks Verwendung der Küchenabfälle hat der „Nationale 
Frauendienst“ Leipzig, Königstr. 20, die Sammlung der Ab- 
fälle der einzelnen Haushaltungen in die Wege geleitet. Die 
Benachrichtigung durch Postkarte oder Telephon Nr. 276 ge- 
nügt, um die kostenlose Abholung zu veranlassen. Es sollen vor 
allem arbeitslose Frauen und Mädchen als Sammlerinnen 
herangezogen werden. Die Abfälle werden den Viehbesitzern 
zugeführt (siehe hierzu die Bekanntmachung des Rats der Stadt 
bLeipzig S. 126). Der Vorstand des Verbands der Hausbesiger- 
vereine hat wirkungsvolle Aufrufe zur Sammlung der Küchen- 
abfälle an die Hausbesitzer verteilen lassen. 
Die Aufklärung über eine zweckmäßige Ernährung ist in 
Leipzig sowohl von Seiten der Stadt als auch vom „Nationalen 
Frauendienst“ erfolgt. Die Stadt richtete unentgeltlich Kurse 
im Kochen in den Abendstunden ein, neuerdings auch Kurse 
über Obst. und Gemüseverwertung. Der „Nationale Frauen- 
96
	        

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