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Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

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Bibliographic data

fullscreen: Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

Monograph

Persistent identifier:
tegeler_fuersorge_leipzig_1915
Title:
Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Eigenverlag Nationaler Frauendienst Leipzig
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1915
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erster Teil.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Städtische und private Wohlfahrtspflege.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Leipziger Einrichtungen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Städtische Einrichtungen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Erster Teil.
  • I. Fürsorge für Kriegsteilnehmer und ihre Familien.
  • II. Wirtschaftliche Maßnahmen zur Linderung der Kriegsnot.
  • III. Städtische und private Wohlfahrtspflege.
  • A. Allgemeine Einrichtungen.
  • B. Leipziger Einrichtungen.
  • 1. Städtische Einrichtungen.
  • 2. Die Kriegsnotspende.
  • 3. Nationaler Frauendienst in Leipzig.
  • 4. Kriegsausschuß sozial-tätiger Vereinigungen zu Leipzig.
  • 5. Kriegsausschuß für Konsumenteninteressen
  • 6. Konfessionelle Fürsorge.
  • 7. Die Zentrale für private Fürsorge.
  • 8. Die Zentrale für Jugendfürsorge.
  • 9. Leipziger Kriegskreditbank, A.G.
  • 10. Flüchtlingsfürsorge.
  • C. Einrichtungen bestimmter Berufsklassen.
  • D. Sonstige Kriegsnothilfe.
  • Während des Druckes vollzogene Abänderungen früherer Bestimmungen und Neuerlasse.
  • Zweiter Teil.
  • Einleitung.
  • I. Gesetzliche (Berufs-) Vormundschaft.
  • II. Waisenpflege.
  • III. Ziehkinderaufsicht.
  • IV. Fürsorgeerziehung.
  • V. Gemeindewaisenrats-Angelegenheiten.
  • VI. Säuglingsfürsorge.
  • VII. Die dem Pfleg- und Jugendfürsorgeamt unterstehenden Anstalten.
  • VIII. Anstalten, die dem Armenamte unterstehen.
  • IX. Unterhaltspflicht.
  • X. Leistungen der Allgemeinen Ortskrankenkasse für die Stadt Leipzig.
  • XI. Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung.
  • XII. Angestellten-Versicherung.
  • XIII. Leipziger Wohlfahrtseinrichtungen.

Full text

kürzlich eingerichtete städtische Säuglingsfürsorge für nicht ge- 
stillte eheliche Kinder. Berücksichtigt werden sollen die Säug- 
linge der minderbemittelten Bevölkerung, deren Familienhaupt 
annehmbar weniger als 1500 4 Jahreseinkommen hat. Die 
Durchführung der Beratung der Mütter und überwachung des 
Gesundheitszustandes der Kinder haben die Hebammen über- 
nommen. Sie werden nur tätig wenn die betreffenden Familien 
einverstanden sind. 
Während des Krieges werden die Kosten für Milch- 
mischungen aus der städtischen Kindermilchanstalt von der 
städtischen Säuglingsfürsorge in all den Fällen übernommen, 
in denen das Gesundheitsamt einen dahingehenden Antrag 
stellt und die Uneinbringlichkeit der Kosten bescheinigt. 
Die als Voraussetzung für die Gewährung der städtischen 
Stillbeiträge festgelegte Bedürftigkeitsgrenze ist seit dem 
30. April 1915 um 20% erhöht worden. 
Der Besuch der Mütterberatungsstellen ist gegen die vor- 
hergehenden Jahre außerordentlich gewachsen, annähernd ¼ 
aller Säuglinge in Leipzig sind den Beratungsstellen vorgestellt 
worden. 
b) Gewährung von Darlehen an Kriegsteilnehmer 
aus Leipzig. 
Der gewerbliche Genossenschaftsfonds gibt Darlehen bis zu 
5000 ∆ an Kleingewerbetreibende, hauptsächlich an solche, die 
im Heeresdienst gestanden haben und deren Einkommen aus 
dem Gewerbebetriebe 6000 jährlich nicht übersteigt. Das 
Darlehen ist mit 2 % zu verzinsen und innerhalb 10 Jahren 
zu tilgen. Der Schuldner hat genügende Sicherheit zu leisten. 
Gesuche sind an das Gewerbeamt der Stadt Leipzig zu richten. 
pc) Kaufmännische Kriegskurse für weibliche Angehörige 
von Kriegsteilnehmern. 
In Perbindung mit der „Städtischen Fach= und Fortbil- 
dungsschule für Mädchen“ wurden Kriegskurse eingerichtet. 
Sie haben den Zweck, Ehefrauen, Töchtern und Schwestern von 
Kriegsteilnehmern die für übernahme geschäftlicher Tätigkeit 
erforderliche Ausbildung zu geben. Es wurden drei Abteilungen 
143
	        

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