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Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Monografie

Persistenter Identifier:
weck_rustag_1913
Titel:
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.
Autor:
Weck, Hermann
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
Franz Vahlen
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1913
Umfang:
161 Seiten
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
Anhang.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
1. Ausführungsvorschriften.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
  • Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundsechzigster Jahrgang. 1906. (67)
  • Titelseite
  • 1. Stück vom Jahre 1906. (1)
  • 2. Stück vom Jahre 1906. (2)
  • 3. Stück vom Jahre 1906. (3)
  • 4. Stück vom Jahre 1906. (4)
  • 5. Stück vom Jahre 1906. (5)
  • No. X. Verordnung des Fürstlichen Kirchenrates, die theologischen Prüfungen betreffend. (10)
  • No. XI. Verordnung des Fürstlichen Kirchenrates, den Vorbereitungsdienst der Kandidaten der Theologie betreffend. (11)
  • No. XII. Ministerial-Verordnung, die Rabattgewährung der Apotheker betreffend. (12)
  • No. XIII. Verordnung zur Ergänzung der Verordnung vom 4. Januar 1906, betreffend den Verkehr mit Migränin. (13)
  • 6. Stück vom Jahre 1906. (6)
  • 7. Stück vom Jahre 1906. (7)
  • 8. Stück vom Jahre 1906. (8)
  • 9. Stück vom Jahre 1906. (9)
  • 10. Stück vom Jahre 1906. (10)
  • 11. Stück vom Jahre 1906. (11)
  • 12. Stück vom Jahre 1906. (12)
  • 13. Stück vom Jahre 1906. (13)
  • 14. Stück vom Jahre 1906. (14)
  • 15. Stück vom Jahre 1906. (15)
  • 16. Stück vom Jahre 1906. (16)
  • 17. Stück vom Jahre 1906. (17)
  • 18.. Stück vom Jahre 1906. (18)
  • 19. Stück vom Jahre 1906. (19)
  • 20. Stück vom Jahre 1906. (20)
  • 21. Stück vom Jahre 1906. (21)
  • 22. Stück vom Jahre 1906. (22)
  • Druckfehler- Berichtigung zu dem Gerichtskostengesetz S. 151ff.
  • Sach-Register.
  • Inhalts-Verzeichnis.

Volltext

1906 29 
eines Pfarrers gehabt haben und ihre Tüchtigkeit zum Pfarramt nachweisen, kann 
die anderweitig gewonnene Ausbildung auf den Vorbereitungsdieust angerechnet 
werden. 
88. 
Die Kandidaten haben in allen auf ihren Dienst bezüglichen Anordunungen 
denjenigen Geistlichen, denen sie unterstellt sind, Folge zu leisten und auch hinsicht- 
lich ihrer außerdienstlichen Führung die Belehrungen, welche ihnen gegeben werden, 
zu beachten. 
Der Generalsuperintendent wird es sich angelegen sein lassen, die Kandidaten 
unmittelbar oder mit Hilfe der Ephoren zu beaufsichtigen. 
89. 
Jedes Jahr hat der Kandidat zum 1. November dem zuständigen Ephorus 
einen Bericht zu erstatten über das, was er zum Zweck seiner wisseuschaftlichen 
und praktischen Fortbildung getan hat. Diesem Bericht sind beizufügen: 
1. eine Abhandlung über eine Aufgabe aus dem Gesamtgebiet der Theologie; 
2. eine Abhandlung über eine pädagogische Aufgabe: 
3. eine ausgearbeitete Predigt. 
Der zuständige Ephorus versieht die Arbeiten mit kurzer Benrteilung, fügt 
seinerseits einen Bericht über die dienstliche und außerdienstliche Führung des 
Kandidaten bei und reicht sodann die Sachen bis zum 1. Dezember dem General= 
superintendenten ein. 
Die Aufgaben zu 1 bis 3 werden von der theologischen Prüfungskommission 
gestellt. 
Dem Fürstlichen Kirchenrat ist jährlich ein Bericht zu erstatten durch den 
Generalsuperintendenten. 
Auf Befürwortung des zuständigen Ephorus kann die eine der unter 1 und 
2 genannten Abhandlungen dem Kandidaten erlassen werden. Die Anträge sind 
bis zum 1. Juli dem Generalsuperintendenten einzureichen. 
Aus den Berichten des Kandidaten bezw. des Ephorus muß ersehen werden 
können: 
Mu ob der Kandidat einem theologischen Lesezirkel angehört: 
4b#) ob er an pasloralen Konferenzen teilgenommen hat:
	        

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