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Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

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Bibliografische Daten

fullscreen: Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

Monografie

Persistenter Identifier:
weck_rustag_1913
Titel:
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.
Autor:
Weck, Hermann
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
Franz Vahlen
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1913
Umfang:
161 Seiten
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Register

Titel:
Wortverzeichnis.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Register

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.
  • Titelseite
  • Vorwort.
  • Register
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Deckblatt
  • I. Einleitung.
  • II. Die ursprüngliche Entwicklung der Landschaft in den sächsischen Landen.
  • III. Die alte ständische Verfassung. (1438 - 1831.)
  • Das ständische Recht der sogenannten ,,willkürlichen" Zusammenkünfte.
  • Corporative Zusammensetzung der Landtage.
  • Die verschiedenen Arten der Ständeversammlungen.
  • Geschäftsgang bei den Ständeversammlungen.
  • Ceremoniell bei der Landtagseröffnung.
  • Formalien der Landtagsverhandlungen.
  • Das Verfahren bei Abfassung ständischer Schriften.
  • IV. Die Wirksamkeit der alten Stände.
  • Steuerbewilligungsrecht.
  • Mitwirkung bei Regierungsacten.
  • Wirksamkeit in kirchlichen Angelegenheiten.
  • Mitwirkung bei Errichtung von Landescollegien.
  • Mitwirkung bei der Gesetzgebung.
  • Schlußbetrachtung.
  • V. Der Sächsische Behördenorganismus zur Zeit der alten ständischen Verfassung.
  • VI. Die ersten Regierungsjahre des Königs Anton.
  • Eintritt des Geheimen Raths von Könneritz in das Geheime Cabinett und Berufung des Ministers von Lindenau in den königl. sächsischen Staatsdienst .
  • Einleitende Schritte behufs Herbeiführung von Abänderungen der alten ständischen Verfassung.
  • Streben nach Erweiterung der finanziellen Zuständigkeit des Landtags.
    Streben nach Erweiterung der finanziellen Zuständigkeit des Landtags.
  • Schritte zur Herbeiführung größerer Publicität der ständischen Verhandlungen.
  • Schärferes Hervortreten einer systematischen Opposition auf dem Landtage.
  • Die Septemberunruhen des Jahres 1830.
  • Schritte aus der Mitte der Regierung im Interesse einer den Bedürfnissen des Landes entsprechenden Neugestaltung der staatlichen Verhältnisse.
  • Prinz Friedrich August zum Mitregenten, Lindenau zum Cabinetsminister ernannt.
  • VII. Der Cabinetsminister von Lindenau und die Mitglieder des Geheimen Raths.
  • Bernhard August von Lindenau.
  • Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Jänkendorf.
  • Johann Adolph von Zezschwitz.
  • Hans Georg von Carlowitz.
  • Julius Traugott Jacob von Könneritz.
  • Heinrich Anton von Zeschau.
  • VIII. Die Verhandlungen im Geheimen Rath über die neue Verfassung.
  • IX. Die Mitglieder des Landtags von 1831.
  • Otto Victor, Fürst, Graf und Herr von Schönburg.
  • Albert von Carlowitz.
  • Dr. Christian Adolph Deutrich.
  • Christian Gottlieb Eisenstuck.
  • X. Die Verhandlungen des Landtags über die neue Verfassung.
  • XI. Vernehmung des Landtags mit der Staatsregierung über die neue Verfassung. Veröffentlichung der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 und deren Einführung. Schlußwort.
  • Beilagen.
  • Beilage Nr. 1. Verzeichniß der in den sächsischen Landen bis zur Einführung der constitionellen Verfassung abgehaltenen Landesversammlungen.
  • Beilage Nr. 2.
  • Beilage Nr. 3. Der Landschafft Vereinigung in dem Bruder-Kriege zwischen Churfürst Friderico II. und Hertzog Wilhelm zu Sachsen de Anno 1445.
  • Beilage Nr. 4. Bericht über den Verlauf des im Jahre 1548 in Leipzig abgehaltenen Landtags.
  • Beilage Nr. 5. Bericht über den Verlauf der aufständischen Bewegungen in Sachsen im Herbst des Jahres 1830.
  • Beilage Nr. 6.
  • Beilage Nr. 7. Entwurf der Verfassungs-Urkunde des Königreichs Sachsen.
  • Beilage Nr. 8. Verzeichniß der Mitglieder des Landtags von 1831.
  • Beilage No. 9. Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen.

Volltext

— 131 — 
habe ihm die in Leipzig circulirenden Landtagsschriften zum Lesen 
mitgetheilt und er habe diese zu jenen Artikeln benutzt. Darauf 
ward durch Allerhöchstes Rescript vom 2. Juli 1821 angeordnet: 
dem Dr. Bergk „Unser Mißbelieben erkennen geben zu lassen.“*) 
Erst auf dem Landtage von 1830 wurde auf die Wieder- 
holung des ständischen Wunsches in der Präliminar= und Be- 
willigungsschrift durch Decret vom 8. Juli 1830 vorbehaltlos 
zugesagt: Se. Maj. werde die erbetene Bekanntmachung einer Nach- 
richt über die Verhandlungen des Landtags durch den Druck ver- 
anstalten lassen. 
Dieser Landtag unterschied sich dadurch wesentlich von seinen Schtesere 7 
Vorgängern, daß auf demselben zuerst die gegen die Regierung systematischen Cp. 
gerichtete Opposition in einer gewissen Geschlossenheit auftrat. Die ei 
Eröffnungsrede und die Landtagsproposition boten zu activem 
Vorgehen freilich keine sonderlichen Handhaben; die Regierung war 
in der glücklichen Lage, auf die günstigen Resultate von mancherlei 
Verbesserungen in der Verwaltung während der seit dem letzten 
Landtage verstrichenen sechs Jahre hinweisen und daran Verhei- 
ßung verschiedener gemeinnütziger und zeitgemäßer Einrichtungen, 
namentlich von Vorbereitungen zu Ablösung der Frohnden und 
anderer grundherrlicher Gerechtsame, einer neuen Gewerbeordnung, 
Abhilfe der Gebrechen des Proceßganges rc. knüpfen zu können. 
Indessen war dem Auftreten der Opposition, welche diesmal nicht 
wie bisher, in den Städten, sondern in der allgemeinen Ritterschaft, 
welche sich gegen die Suprematie des von dem Cabinetsminister 
beherrschten engeren Ausschusses auflehnte, ihren Schwerpunkt 
hatte, bereits mittelst der Presse vorgearbeitet worden durch zwei 
Publicationen, welche beide von Mitgliedern der allgemeinen Ritter- 
schaft herrührten. Die eine dieser Publicationen war eine, in der 
Zeitschrift: „Die Biene“ unmittelbar vor Zusammentritt des Land- 
tags veröffentlichte „Adresse des sächsischen Volkes an seinen gütigen 
*) Archiv für die Sächsische Geschichte a. ang. O. S. 145. 
9
	        

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