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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

über Armenpflege und Heimathsrecht. 13 
zum alleinigen Gesichtspunkte ihrer Handlungsweise zu nehmen, 
ermächligt werden. 
Die vollständige und unbefangene Erkenntniss des eigenen 
Vortheils wird nur dem gelingen, welcher nicht allein das 
Seine sucht. 
Die Gesellschaft wird in ihren Forderungen im Namen des 
Gemeinwohles nur dann nicht zu weit gehen, wenn sie dieses 
in der Begründung des Glückes und der Freiheit jedes ein- 
zelnen ihrer Glieder findet. Der einzelne Bürger wird bei 
Verfolgung des eigenen Vortheiles die Grenzen des Rechtes 
nur dann gewiss nicht überschreiten, wenn er denselben in der 
Beförderung des Gemeinwohls erkennt und sicherzustellen trachtet. 
In unseren Tagen, deren Weisheit für den Gewerbefleiss 
des Bürgers nur den Eigenvortheil als Triebfeder anerkennen 
zu müssen glaubt, ist die Verbreitung der Einsicht, dass im 
Gegentheil bei jeder Thätigkeit im Privatleben die Rücksicht auf 
das öffentliche Wohl nicht minder vorwalten müsse, wie die 
Sorge um das eigene Beste vor allen Dingen nothwendig. 
Der Staat kann sich der Aufgabe nicht entziehen, hierauf 
mit Bewusstsein und Energie hinzuwirken. 
Seine Gesetze haben vornehmlich die Aufgabe und Bedeutung, 
Wegweiser zu sein und Fingerzeige zu enthalten für die Er- 
kenntniss des Einklanges der Privatinteressen mit den Forderungen 
des öffentlichen Wohles, d. h. für die richtige Beurtheilung 
beider. Dieselben werden daher der Willkühr desto häufiger 
entgegentreten und selbst tiefere Eingriffe in das, was man die 
Freiheit des Einzelnen nennt, um so weniger scheuen dürfen, 
je unlauterer und verkehrter die Begriffe der Mehrzahl der Staats- 
angehörigen über ihre wahren Interessen sind. Wo die Sitte 
und die Macht der öffentlichen Meinung so schwach geworden 
ist, dass Handlungen, welche durch kein Gesetz ausdrücklich 
untersagt und mit Strafe bedroht sind, deswegen schon für er- 
laubt gelten, wird manches angeordnet werden müssen, was 
bei einem gesunderen Zustande des geselligen Lebens ohne Gefahr 
und mit Vermeidung vieler Schwierigkeiten der Zucht der Sitte 
üherlassen bleibt. 
Bei dem Bestreben, die Auffassung seiner Angehörigen über
	        

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