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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Zwischenherrschaft
Polizei
Armenpflege
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

282 .Die amtliche Statistik 
und der das Ministerium des Innern speciell angehenden gehört zur Auf- 
gabe des gedachten Bureaus. \ 
In einem solchen wohlgegliederten Organismus bewegt sich die Statistik 
-in Belgien, in einem Lande, das auch in dieser Beziehung, wie in so vielen 
‘andern ein wahrer Musterstaat ist. Nicht die Grösse dieses Landes ist .es, 
welche ihm gestattete, der genauen Erforschung seiner physischen, mate- 
‚riellen ,„ intellectuellen und moralischen Kräfte so viel Geld und Zeit zuzu- 
wenden, sondern die Wichtigkeit der Sache selbst liess ein Land von nur 
etwas mehr als 4 Millionen Menschen nicht vor der Ausgabe von nahe 
700,000 Franken für die genaue Erhebung einer Bevölkerungs- und einer 
Ackerbau- und Industrie-Statistik zurückschrecken, 
Weit jedoch davon entfernt, die der Statistik zugewandten Summen eines 
‘Landes als den Maasstab ihrer Leistungen betrachten zu wollen, muss der Ver- 
fasser dieser Zeilen versichern, dass die richtige Organisation der Statistik in 
Belgien keineswegs die Ausgabe für die letztere wesentlich erhöht. Es möchte 
nicht schwer zu beweisen sein, dass im Königreich Sachsen sicher bei den 
vielen Behörden, welche statistische Nachrichten zusammenstellen und bald 
bier bald da veröffentlichen oder auch nicht veröffentlichen lassen, mehr 
Kräfte für dergleichen Arbeiten aufgebraucht werden, als in Belgien, wo 
jede dieser einzelnen Arbeiten nach einem richtigen Princip unternommen 
und nach einem einheitlichen Ziele geleitet wird. Die Angaben und Nach- 
richten der verschiedenen Behörden sind dort miteinander zu verbinden, sie 
halten z. B: in Betreff der‘ physischen und andern Eigenschaften der Indivi- 
duen gleiche Kategorieen inne, aber selbst auch eine solche Uebereinstimmung 
fehlt in Sachsen gänzlich, von dem Ucbelstand zu schweigen, dass, wenn 
man die Beschaffenheit der Unterlagen prüft, aus welchen diese oder jene 
Nachrichten gewonnen worden sind, der Kunst zu vermuthen dabei oft ein 
entsetzlich weiter Spielraum gelassen worden ist, 
Wenn darum in Sachsen die amtliche Statistik zur Blüthe gelangen, 
wenn sie ihren Nutzen für die Regierung und das Volk in erhöhterem Maasse 
darlegen soll (und das kann sie), so muss sie gleichfalls und ähnlich wie 
in Belgien organisirt werden. Es muss vor Allen ein officielles Organ vor- 
handen sein, welches vollständige Kenntniss über das bei jeder einzelnen 
Behörde vorhandene und regelmässig beschafft werdende, der statistischen 
Benutzung fähige Material hat, ein Organ, welches allen Einzelerhebungen 
ein gemeinschaftliches Princip unterlegt und sie nach einem gemeinsamen 
Mittelpunct leitet, ein Organ, welches die verschiedenen zur Zeit so zusam- 
menhanglosen, grösseren 'und kleineren Veröffentlichungen überwacht und 
ebenfalls centralisirt, ein Organ, dem die Verpflichtung obliegt, alljährlich 
das numerische Resume über die Zustände des Landes in allen seinen Theilen 
und Beziehungen der ‚Staatsregierung vorzulegen. 
Dazu bedarf es eben nur einer Centralcommission, gebildet aus einigen 
wenigen höheren Beamten der verschiedenen Ministerialdepartements, der 
+in gut geleitetes statistisches Bureau zur Seite steht. Es ist selbst unnöthig,
	        

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