Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Zwischenherrschaft
Polizei
Armenpflege
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

476 Völkerrechtliche Lehre 
wirkt wird. Die Auslieferung ist theils eine Ergänzung des ei- 
genen Handelns, theils eine Vertreiung desselben; und es ist 
einfache logische Nothwendigkeit, dass die verschiedenen Slaa- 
ten sich zu dieser Frage ebenfalls sehr verschieden verhalten, 
je nachdem sie überhaupt die Aufgabe fassen, auch ausserhalb 
des Kreises ihrer Unterthanen oder ihres Gebietes zur Aufrecht- 
erhaltung der Rechtsordnung mitzuwirken. Eine scharfe Bezeich- 
nung der verschiedenen Systeine ist freilich dadurch nicht wenig 
erschwert, dass sich gerade hier in vielen einzelnen Fällen theils 
Klugheitsrücksichten, theils Leidenschaften geltend machen, und 
weder ein sich beständig gleichbleibendes, noch ein freies blos 
der eigenen Ueberzeugung folgendes Handeln gestatten. Es mag 
daher im Folgenden nur angegeben werden, was die verschie- 
denen Staaten als Regel aufstellen, während daneben oft genug 
einzelne abweichende Handlungen oder selbst einzelne auf an- 
deren Grundsäizen ruhende Verträge aufzufinden sind. — Zu 
richtiger Einsicht und Vollständigkeit ist im Uebrigen nölthig, 
nicht nur, dass immer die Auslieferung der eigenen Unterthanen 
von der Auslieferung Fremder, gewöhnlich Flüchtiger, unterschie- 
den wird, bei beiden aber wieder die Auslieferung wegen an- 
geblicher staatlicher und wegen sogenannler gemeiner Verbre- 
chen; sondern dass auch die Grundsätze aufgeführt werden, nach 
welchen die einzelnen Staaten hinsichtlich der Aufnahme Fremder 
in ihr Gebiet und in ihren Schutz verfahren. Es fällt nämlich 
in die Augen, dass eine grosse Bereitwilligkeit in dieser Be- 
ziehung dem Verhalten bei Auslieferungen eine ganz andere 
praktische Bedeutung giebt, als wenn thatsächlich keine oder nur 
wenige Flüchtlinge überhaupt zugelassen werden. Namentlich 
wo Leichtigkeit der Aufnahme und Erschwerung der Auslieferung 
zusammenfallen, müssen die Folgen für den Staat selbst und für 
andere Staalen von grosser Bedeutung sein. 
Ordnet man die Staaten in eine fortlaufende Reihe von 
Gruppen, je nachdem sie in steigendem Maasse zur Aufrechter- 
haltung der Rechtsordnung in fremden Gebieten miltelst Nicht- 
zulassung Flüchtiger und durch Auslieferungen mitwirken, so 
kann darüber kein Zweifel sein, dass England und die Ver- 
einigten Staaten von Nordamerika zuerst zu nennen
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment