Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1836. (27)

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(No. 1715.) Allerhöchste Kabineksorber vom 6ten Mai 1836., uͤber die Wirkung der von 
den Regierungen innerhalb der Grenzen des, burch dle Verorbnung vom 
26sten Dezember 1808. und durch die Instruktionen vom 23ten Oktober 
1817. und 31sten Dezember 1825. ihnen verliehenen Exekutionsrechtes au- 
georbneten exekutiven Maaßregeln. 
Ar Ihren Bericht vom 15ten v. M. erkläre Ich Mich mit Ihrer Ansicht 
einverstanden, daß den exekutiven Maaßregeln, welche die Regierungen innerhalb 
der Grenzen des durch die Verordnung vom 26sten Dezember 1808. und durch 
die Instruktionen vom 23sten Oktober 1817. und 31sten Dezember 1825. 1 
lich ihnen verliehenen Exekutionsrechts anordnen, dieselbe Wirkung beizulegen sey 
die das Gesetz den gerichtlich versügten Exekutionen beilegte. Da hierüber nach 
hrer Anzeige bei einer gerichtlichen Behörde ein nicht begründeter Zweifel ent- 
anden ist, so beauftrage Ich Sie, die Gerichte deshalb zu belehren und diese 
Order durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 6ten Mai 1836. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staats= und Justizminister Mühler. 
(No. 1716.)
	        
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