Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1836. (27)

— 207 — 
4. 13. 
Mit der Verkündigung dieser Deklaration hört die unterm 29#ten Juni #uusfbebung 
1829. angeordnete Suspension der Auseinandersetzung wegen der Danniker-der Berero- 
und anderer ähnlicher Stellen in dem vormals Culm= und Michelauschen Kreiseung o, 
gänzlich auf. 
Jedoch haben die Behsrden die sistirten Prozesse von Amkswegen nicht 
wieder aufzunehmen, vielmehr bleibt dies den Betheiligten selbst überlassen. 
8. 14. 
Soweit Gegenstaͤnde dieser Deklaration durch Vergleich, Judikat oder grübere Ju- 
sonst rechtsgültig bereirs festgesezt worden, behdlt es dabei sein Bewenden, selbsst diate u. Ker- 
dann, weny die Rezesse über die vor Verkündigung gegenwärtiger Deklaration #echener 
abgeschlossenen Auseinandersetzungen noch nicht sörmlich ausgefertigt und voll= dieser Deklara- 
zogen sind. tion. 
8. 15. 
Die nach 8. 1. und 9. vorzunehmenden allgemeinen Ermittelungen und Mermalsate 
Festsetzungen sollen unter Leitung der Auseinandersetzungs-Behoͤrde durch beson- 
dere Kreiskommissionen, die aus Kreisverordneten und einem Abgeordneten der 
erstgedachten Behoͤrde zusammengesetzt werden, erfolgen. Der Abgeordnete der 
Behoͤrden soll fuͤr alle Kreiskommissionen des Departements eine und die naͤm- 
liche Person sein. Fuͤr jeden Kreis sollen vier Kreisverordnete bestellt, und 
diese auf den Kreistagen gewaͤhlt werden. Die eine Haͤlfte derselben wird von 
den Rittergutsbesitzern des Kreises, die andere Haͤlfte von den Deputirten der 
Landgemeinden gewaͤhlt. Die Feststellung der Normalsaͤtze erfolgt erst dann, 
wenn saͤmmtliche Kreiskommissionen gehoͤrt sind. Das Resultat aller dieser Er- 
oͤrterungen wird von der Auseinandersetzungs-Behoͤrde dem Ministerium des 
Innern fuͤr Gewerbe-Angelegenheiten zur Pruͤfung und Genehmigung vorgelegt, 
und nachdem Letztere erfolgt ist, durch die Amtsblaͤtter der Regierungen zur 
oͤffentlichen Kenniniß gebracht. 
Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Koͤniglichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 10ten Juli 1836. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Carl, Herzog zu Mecklenburg. 
Grh. v. Brenn. v. Kampt. Mühler. 
Beglaubig t: 
Friese. 
(Mo. 1727 — 1729) (No. 1728.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.