Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Nr.  3865.
Bekanntmachung,  Maßregeln  gegen  Schweineseuchen  betreffend.

fl.  Staatsministerium  des  Innern.

Unter  den  Schweinebeständen  Rumäniens  herrschen  nach  den  neuesten  Seuchenausweisen
ansteckende  Schweinekrankheiten,  insbesondere  Schweineseuche  (Schweinepest)  und  Rothlauf  der
Schweine  in  bedrohlichem  Umfange.  Nachdem  die  Seuchenerreger  auch  dem  Fleische  geschlachteter
  Schweine  anhaften,  reicht  das  auf  Grund  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom
14.  Juli  1889  (R.-G.-Bl.  S.  149)  gegenüber  den  Hinterländern  Oesterreich-Ungarns  zu
Recht  bestehende  Verbot  der  Einfuhr  lebender  Schweine  aus  Rumänien  nicht  hin,  um  der
Gefahr  der  Einschleppung  der  genannten  Seuchen  wirksam  zu  begegnen.

Es  wird  daher  in  Ergänzung  des  bestehenden  Verbotes  der  Einfuhr  von  lebenden
Schweinen  auch  die  Einfuhr  von  frischem  Schweinefleisch  sowie  von  allen  Zubereitungen  von
Schweinefleisch  mit  Ausnahme  des  gargekochten  Schweinefleisches  und  des  ausgeschmolzenen
Schweinefettes  aus  Rumänien  auf  Grund  des  §  7  des  Reichsviehseuchengesetzes  hiem  it
verboten.  —  Das  Verbot  tritt  sofort  in  Kraft.

München,  den  28.  Februar  1900.
Dr.  Frhr.  v.  Feilitzsch.

 

Auszug  aus  der  Adelsmatrikel  des  am  23.  Februar  1900  der  Oberforstrath

 

 

Königreiches.  der  k.  Regierungs-Finanz-Kammer  der  Pfalz,
"  Forstabtheilung,  Albrecht  Ritter  von  Ritter
Der  Adelsmatrikel  wurde  einverleibt:  in  Speyer,  für  seine  Person  als  Ritter

am  20.  Febrnar  1900  der  Guts=  und  des  Verdienstordens  der  Bayerischen  Krone
Fabrikbesitzer  Adolf  von  Büsing  —Orville  bei  der  Ritterklasse  Lit.  R,  Fol.  59,
in  Zinneberg  in  erblicher  Weise  bei  der  Adels-  Act.  Num.  30921s.
klasse  Lit.  B,  Fol.  77,  Act.-Num.  2860|,