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(No. 1739.) Tarif für die Fähranstalt auf bem Szeszuppe-Flusse beim abelichen Gute
Lencken im Kreise Ragnic, Regierungsbezirk Gumbinnen. Vom 2gsten
Juli 1836.
— Tarissatz
1.
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wird entrichtet fuͤr das Uebersetzen: Ar Seie * lnd
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r. f. t. L .
I. Von Perstnen, einschließlich dessen, was sie tragen:
a) zu z................................. — —
b) von Neitern, einschließlich Pferd und Gepäack. — 8S8111—
Personen, welche zu einem Fuhrwerk, oder als Führer
und Treiber zu Thieren gehtren. wofür die Abgabe
nach den Säten zu II. und III. enrrichtet wird,
sind frei.
II. Von Tchieren:
a) für ein Pferd oder Maulthirr .... — 4— 6
b) für ein q Rindvieh oder einen Esel..... . ... — 1..1 6
Tuc) für ein Füllen oder Kalt. — 4
d)0 für Schaafe, Ziegen, Schweine oder anderes kleines
*n ae hen trig geführt oder getrieben wird: 6
r jede fünf Stücccccck. — —
b. für weniger als fünf Stük — 31— 4
e) — Ederoi), welches getrieben wird, für jede zehn 6
Hin b in geringerer Zahl als zehn Srück,
oder auf einem Fuhrwerke, oder in einem Tragekorbe
übergesetzt wird, so wird dafür keine besondere Abgabe
entrichtet.
II. Von Fuhrwerk neben der Abgabe fuͤr das Gespann
zu II.: .
a) ein beladenes Frachtfuhrwerk. 46 —
b) für ein unbeladenes Frachtfuhrwerk. . . .. 2 — 3—
JP) für ein beladenes gewöhnliches oder Wirthschafts-Fuhwerk...............................
—81—
d)furem unbeladenes dergleichen Fuhrwerk — 41— 6
Von Kutschen
e) für einen ganzen Wagen ...... 2—3—-s)
für einen Halbwagen 1 4 1 8
8) für einen Handwagen, Handkarren, Handschlitten, b beladen
oder unbeladen. — 4 6
Wenn