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Ankunft des Vorzeigers des Paßes. Stunden- rn Cerrikicat
Entfernung änge vurch die Polizel-Direktion-Commis-
Jabr 18 des lezt nach · Aufenthalts ion, vder Orts. Obrigteit.
— — — Von In gewiesenen dahier. si Orts-O rig eit
Monat Tas Ortes. Unterschrift. Fertigung.
1 öE
Bellage C. 3 (□
« Jro.
Maut-Reise = Paß. di
G. maͤß muͤndlicher Erklaͤrung, oder, — einem mit Unterschrift und Fertigung der Polizei N. M.
vom i. Dezember l. J. vorgelegten Paße, — ist der FI N. von V. N. nach N. U. zu reisen Willens,
und hat bei unterzeichnetem Amte von einer Chaise, welche mit zwei Pferden bespannt, die Weggeldsgebuͤhr
uͤberhaupt zu acht Gulden entrichtet, sich aber zugleich Gegenrechnung beim Wiederaustritte
uͤber die Graͤnze bedungen, weßhalb diesem Reisenden biemit die Verbindlichkeit erinnert wird: gegenwaͤrtigen
Reise-Paß, so wie es die koͤnigliche Zoll. und Mautoidnung §. 110 fodert, waͤhrend seiner Reise im
Innern des Reiches wenigstens auf jeden Tag, an dem er reiset, Sinmal von den Polizei-Direktionen
und Kommissionen in Städten, oder, wo sich keine eigene Polizei-Behdrden befinden, von den Orts-Obrigkeiten
nach dem Inalte der hinneben aufgenommenen Rudriken genau und deutlich visiren zu lassen, und
mit selben auf solche Art richtig n#chgewiesen Cd. i. weder korrigirt, — radirt, — durchstrichen, — oder
in anderer Art unvollkommen) bei der Austritts-Mautpostirung innerhalb drei Monaten, wieder zu erscheinen.
Diese Postirung wird dann zu drei Kreuzer von jedem Mähnstücke, und von jeder zurückgelegten
Stunde das Weggeld berechnen, — die beim Eintritte zurückbezahlte Gedühr rückvergüren, oder den durch
Gegenrechnung berauswerfenden hheren Betrag nacherholen. Sollte aber die Nachweisung sich nicht vollkommen
zeigen, so wird nlche nur keine Rückvergütung geleistet, sondern selbst noch die auf solche Unrichtig-
kelten gesetzlich bestimmte Geldstrafe gefodert werden. —1 Ausgestellt den r. Dezember 1807.
Königlich = Baier#isches Mautamt N. N.
Unterschrift des Mautbeamten. N. N. (UL. S.) Unterschrift des Kontrolleurs. R. R.
Ankunft des Vorzeigers des Passes.Snden ———
Enrf g Laͤnge des durch die Polizei-Direktion — Kom-Jahr
18 des letzt Aufenthalts mission, oder Ortsobrigkeic.
Von In nachgewiese= ahier.
Monat. Tag. nen Ortes. Unterschrift.] Fertigung.