IVom Preu-.I Vemnt
Centner.ollCent.
—W————
welche auf dem Rheine, es sey zu Berg oder Thal.
oder auf der Mosel in das Dereinsgebiet eintreten,
und auf Straßen auf der linken Rheinseite wieder
ausgehen, und umgekehrt, welche auf Landwegen linksseits
Rbeins eintreten, und auf dem Rheine, es sey zu Berg oder
Thal, oder auf der Mosel ausgehen; ingleichen welche
ebenfalls beim Eingange auf der linken Rheinseite
landwärts, an der Grenzstrecke von Schuslerinsel (Ba-
sel gegenüber) in südsstlicher Richtung bis Freylassing
wieder ausgehen, oder welche umgekehrt beim Ein-
gange auf der ebenbezeichneten Grenzlinie von Schu-
sterinsel bis Freylassing, auf der linken Nheinseite land-
wärts wieder ausgehen; endlich welche
an der nördlichen Grenze des PVereins zwischen dem
hein und der Elbe landwärts eingeführt, und von
den Häfen zu Frankfurt a. M., Höchst a. M., Mainz
oder Biebrich ab stromwärts ausgeführt werden, oder
welche umgekehrt aus den Häfen zu Frankfurt a. M.,
Höchst a. M., Mainz oder Biebrich über die nördliche
Grenze des Vereins zwischen dem Rhein und der Elbe
ausgeführt werden. —10 1
2) Von Waaren, welche
a) über die Grenze des Vereins auf der Linie von Saar-
brücken bis Basel, dann längst der Schweizerischen
und Oesterreichischen Grenze bis zur Donau, oder
stromwärts auf der Donau eingehen, und innerhalb
der ebenbezeichneten Grenzlinie wieder ausgehen; in-
gleichen welche
b) rheinwärts eingeführt, aus den Häfen in Frankfurt a. M.,
Höchst a. M., Mainz oder Biebrich landwärts auf der
Grenzlinie von Schusterinsel bis Freylassing wieder
ausgeführt werden, oder welche, umgekehrt, auf letzt-
gedachter Grenzlinie in das Pereinsgebiet eingeführt,
und von den Häfen zu Frankfurt a. M., Höchst a. M.,
Mainz oder Biebrich stromwärts wieder ausgeführt
werden — 44
b
“
“
4
15
Von