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Gesetz-Sammlung
für die
Kzniglichen Preußischen Stagaten.
HNo. 20
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(No. 1752.) Allerhöchste Kabinetsorder vom lgten Oktober 1836., betreffend den Tarif der
Gebühren, welche für die Benutzung des schiffbar gemachten Erfe-Kanals
zwischen der Stadt Neuß und dem Rbeine zu erlegen sind.
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Ich bewillige der Stadt Neuß den Mir mit Ihrem Beriche vom 26sten v. M.
eingereichten Tarif der Gebühren, welche für die Benutzung des schiffbar gemach--
ten Erst-Kanals zwischen der Stadt und dem Rheine zu erlegen sind, mit der
Bestimmung jedoch, daß eine Revision und Regulirung desselben von 5 zu 5 Jah-=
ren vorbehalten bleibt, und die Stadt verpflichtet ist, über die Einnahme an Ge-
sällen, sowie über die Ausgaben für die Verzinsung und Amortisation des An-
lagekapicals, desgleichen an Unterhaltungskosten 2c. sorgsaltig Rechnung zu füh-
ren, auch diese Rechnung jederzeit der Regierung zu Düsseldorf auf Verlangen
vorzulegen. Mit Hinsicht hierauf habe Ich den zurückerfolyenden Tarif vollzogen.
Berlin, den 196ten Oktober 1836.
Friedrich Wilhelm.
An die Wirklichen Geheimen Räche Rother und Grafen v. Alvensleben.
(Ne. 132—1753.) Jahrgang 1826 Vv (No. 1753.)
(Ausgegeben zu Berlin den Isten Dezember 1836.)