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Bestimmung ist durch die Gesetzsammlung und das Amtsblatt der Regierung zu
Minden bekannt zu machen.
Berlin, den 9ten November 1836.
Friedrich Wilhelm.
An den Staats= und Finanzminister Grasen v. Alvensleben.
(No. 1759.) Allerböchste Kabinetsorder vom 12ten November 1836.) die Verleihung der re-
vidirten Städeteordnung vom 17ten März 1831. an dle Stadt Schönlanke
im Großherzogkthume Posen betreffend.
A# Ihren Bericht vom 19ten v. M. will Ich der Stade Schönlanke im
Großherzogthume Posen, dem Wunsche derselben gemäß, die revidirte Städte-
Ordnung vom 17ten März 1831. verleihen, und ermächtige Sie, den Ober-
Präsidenten der Provinz mit deren Einführung zu beauftragen.
Berlin, den 12. November 1836. ç
Friedrich Wilhelm.
An den Staatsminister v. Rochow.
([No. 1760.) Allerhöchste Kabineksorder vom LI#ten Nobember 1836., die Aufhebung bes un-
bedingken Verbots des Besuchs der Universitäten zu Erlangen, Würzburg
und Heidelberg betreffend.
Dio Meine an das Staatsministerium heut ergangene Order habe Ich
Meinen Erlaß vom 20sten Mai 1833., das Verbot des Besuchs fremder Uni-
versitäten enthaltend, modißzirt und das unbedingte Verbot des Studirens der
Inländer auf den Universitäten zu Erlangen, Würzburg und Heidelberg außer
Kraft gesetzt, indem Ich Sie autorisirt habe, auch zum Besuche dieser drei Uni-
versitcten Ihre Erlaubniß zu ertheilen. Sie haben diesem gemäh in vorkom-
menden Fällen zu verfahren und den gegenwärtigen Erlaß durch die Gesetzsamm-
lung bekannt zu machen.
Berlin, den 21sten November 1836.
Friedrich Wilhelm.
An den Staaksminister Frh. v. Altenstein.