Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1836. (27)

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Pra 5. 125. Zu Prräen und Belohnungen für vorzüglich wirksam gewor- 
ecksruln dene Brandhöülfe-Leistungen oder zum Ersatz auherordentlicher Beschddigungen, 
m—-eee hierbei das gegenwärtige Reglement nicht entgegensteht, soll aläährlich im 
währt. Etat eine bestimmte Summe ausgesetzt werden, über welche zu den gedachten 
Zwecken die Provinzial-Geuer-Sozietäts-Direktion zu disponiren hat. 
Hiernach hat sich nun Jedermann, den es angehre, gebührend zu achten. 
So geschehen Berlin, den öten Januar 1836. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Friedrich Wilhelm, Kronprinz. 
Erh. v. Altenstein. Graf v. Lottum. Frh. v. Brenn. v. Kamptz. 
Mühler. Ancillon. v. Witzleben. v. Nochow. 
Graf v. Alvensleben. 
  
An-
	        
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