Full text : Bismarck Die gesammelten Werke. Band 4. (4)

120  Möglichkeit  und  Voraussetzungen  preußisch-österreichischer  Verständigung.

schließen,  um  die  Gesamtheit  europäischer  Rechtszustände  zu  befestigen  und  nötigenfalls
zu  verteidigen.  Es  ist  meines  Erachtens  ein  verhängnisvoller  Irrtum,  wenn  eines  der
bei  diesen  Aufgaben  beteiligten  Kabinette  sich  für  weniger  gefährdet  hält  als  andere
und  deshalb  die  Situation  für  geeignet  ansehen  wollte,  die  vermeintliche  Hilfsbedürftigkeit
  des  andern  im  eigenen  Interesse  zu  benutzen.  Mir  scheint,  daß  die  Gefahr  für  alle
hinreichend  groß  und  nahe  ist,  um  an  sich  ein  glückliches  und  keineswegs  gelichertes
Ergebnis  darin  zu  erkennen,  wenn  es  gelingt,  sie  mit  vereinten  Kräften  abzuwenden  oder
zu  überwinden.  In  diesem  Sinne  habe  ich  die  Verständigung  Preußens  und  Österreichs
als  Grundlage  der  Sicherheit  und  Ruhe  Deutschlands  erstrebt,  seit  ich  meine  gegenwärtige
  Stellung  übernommen  habe.  Nach  einzelnen  Außerungen  des  Grafen  Karolyi,
noch  mehr  nach  der  Haltung  mancher  öffentlicher  Blätter,  muß  ich  allerdings  besorgen,
daß  diese  Auffassung  in  Wien  nicht  vollständig  geteilt  wird;  daß  man  vielmehr  dort
von  der  Annahme  ausgebt,  Preußen  sei  in  diesem  Augenblicke  in  einer  schwierigeren
Lage  als  Österreich  und  müßte  deshalb  die  Sicherheit  des  Zusammenhaltens  beider
deutschen  Großmächte  mit  noch  andern  Zugeständnissen  als  dem  der  vollen  Gegenseitigkeit
erkaufen.  Diese  Auffassung  werden  Eure  Exezellenz,  wenn  sie  Ihnen  entgegentritt,  als
eine  irrtümliche  bezeichnen  können.  Insoweit  dieselbe  sich  auf  die  gegenwärtigen  Beziehungen
  der  europäischen  Mächte  meinander  stützt,  läßt  sich  gegen  dieselbe  die  Wandelbarkeit
  dieser  Unterlage  um  so  nachdrücklicher  geltend  machen,  als  Preußen  in  dieser
Richtung  seit  zehn  Jahren  jeder  mitunter  in  sehr  konkreter  Gestalt  an  uns  berantretenden
Versuchung  widerstanden  bat.  Man  kann  mit  Recht  sagen,  und  ich  räume  es  vollständig
  ein,  daß  wir  bei  diesem  Verfahren  unseren  eigenen  wohlverstandenen  Interessen
gefolgt  sind;  ich  bin  aber  auch  gewiß,  daß  man  in  Wien  das  Gewicht  der  analogen
Interessen  vollständig  würdigt  und  überzeugt  ist,  daß  es  schließlich  um  Unglück  beider
deutschen  Mächte  ausschlagen  müßte,  wenn  dieselben  sich  auf  einen  Wettstreit  in  der
Bewerbung  um  fremde  Bündnisse  einlassen  wollten,  und  daß  selbst  der  momentane  Vorsprung
  des  einen  oder  des  andern  auf  dieser  verhängnisvollen  Bahn  ein  trügerischer,
jedenfalls  aber  auch  für  den  andern  erreichbarer  Gewinn  sein  würde.  Man  gefällt  sich
von  mehr  als  einer  Seite  darin,  Preußen  als  bedroht  in  seinen  überrheinischen  Besitzungen
  darzustellen;  man  vergißt  dabei,  daß  dieselben  durch  die  Bundesverträge  geschützt
sind,  welche  uns  an  sich  einen  Anspruch  auf  Beistand  geben,  über  den  hinaus  wir  die
Unterstützung  unserer  Bundesgenossen  unter  allen  Umständen  nicht  erwarten.  Daß  die
Bundesverträge  in  dieser  Beziehung  irgendeiner  Bekräftigung  bedürften,  wird  niemand
behaupten;  denn  wenn  sie  in  der  Tat  nötig  wäre,  so  würde  eine  solche  Bekräftigung
uns  in  betreff  der  Ausführbarkeit  oder  Haltbarkeit  ihres  Inhaltes  nicht  mehr  Sicherheit
  und  Vertrauen  gewähren,  als  die  ursprünglichen  Bundesverträge.  Unsere  außerdeutschen
  Besitzungen  sicherzustellen  fühlen  wir  uns,  solange  das  Gebiet  des  Bundes  nicht
gleichzeitig  angegriffen  ist,  ohne  den  Beistand  des  letzteren  stark  genug.

Die  inneren  Schwierigkeiten  Preußens  im  gegenwärtigen  Augenblick  mögen  im
Auslande  überschätzt  werden;  in  Wien  aber  wird  man  mit  deutschen  Zuständen  hinreichend
  vertraut  sein,  um  nicht  daran  m  zweifeln,  daß  Seine  Majestät  der  König  im
Falle  einer  Bedrohung  Preußens  durch  ungerechten  Angriff  heut  wie  zu  jeder  Seit  auf
die  volle  Kraft  des  Landes  rechnen  kann,  und  dah  in  solcher  Lage  der  Dinge  die  Opposition
  des  setzigen  Hauses  der  Abgeordneten  und  der  Streit  über  die  Auslegung  des
Artikels  99  der  Verfassung  sofort  der  Bedeutungslosigkeit  verfallen  würden.

Ich  sage  dies  nicht  in  der  Voraussetzung,  daß  das  Kaiserliche  Kabinett  uns  wirk-