Metadata : Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

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(Nr.  1277.)  Bekanntmachung,  betreffend  drei  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  Belgien
vereinbarte  Berichtigungen  des  deutschen  Textes  des  Auslieferungsvertrages
vom  24.  Dezember  1874  (Reichs=  Gesetzbl.  1875  S.  73  ff.).  Vom  29.  Dezember
  1878.



In  den  deutschen  Text  des  Auslieferungsvertrages  zwischen  dem  Deutschen

Reich  und  Belgien  vom  24.  Dezember  1874  (Reichs-Gesetzbl.  von  1875  S.  73  ff.)

haben  sich  drei  Fehler  eingeschlichen,  welche  nach  stattgehabter  Verständigung

zwischen  den  vertragenden  Theilen  folgendermaßen  berichtigt  werden:

1.  Im  Artikel  1  Ziffer  7  wird  das  Wort  „derselben“  durch  das  Wort
"desselben“  ersetzt.

2.  Im  Artikel  4  am  Schluß  wird  das  Wort  „aufgehoben““  durch  das
Wort  „aufgeschoben“  ersetzt.

3.  Der  Eingang  des  Artikels  9  hat  anstatt:

„Der  wegen  einer  in  Art.  1  und  2"....  u.  s.  w.
zu  lauten  wie  folgt:
„Der  wegen  einer  der  in  Art.  1  und  2"....  u.  s.  w.

Berlin,  den  29.  Dezember  1878.

In  Vertretung  des  Reichskanzlers:
v.  Bülow.

 

Herausgegeben  im  Reichskanzler-Amt.
Berlin,  gedruckt  in  der  vormaligen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei  (unter  Reichsverwaltung).