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(Nr. 1277.) Bekanntmachung, betreffend drei zwischen dem Deutschen Reich und Belgien
vereinbarte Berichtigungen des deutschen Textes des Auslieferungsvertrages
vom 24. Dezember 1874 (Reichs= Gesetzbl. 1875 S. 73 ff.). Vom 29. Dezember
1878.
In den deutschen Text des Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen
Reich und Belgien vom 24. Dezember 1874 (Reichs-Gesetzbl. von 1875 S. 73 ff.)
haben sich drei Fehler eingeschlichen, welche nach stattgehabter Verständigung
zwischen den vertragenden Theilen folgendermaßen berichtigt werden:
1. Im Artikel 1 Ziffer 7 wird das Wort „derselben“ durch das Wort
"desselben“ ersetzt.
2. Im Artikel 4 am Schluß wird das Wort „aufgehoben““ durch das
Wort „aufgeschoben“ ersetzt.
3. Der Eingang des Artikels 9 hat anstatt:
„Der wegen einer in Art. 1 und 2".... u. s. w.
zu lauten wie folgt:
„Der wegen einer der in Art. 1 und 2".... u. s. w.
Berlin, den 29. Dezember 1878.
In Vertretung des Reichskanzlers:
v. Bülow.
Herausgegeben im Reichskanzler-Amt.
Berlin, gedruckt in der vormaligen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (unter Reichsverwaltung).