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welche monatlich drei, zwei und eine Mark zu entrichten
hatten, von welchen Anordnungen die St. Pauli-Vorstadt
abgesondert war, die aber nicht minder streng beaufsichtigt
wurde. Außerst zahlreich waren die Straßen, in denen der
Venus gehuldigt wurde; die feinste unter denselben war die
Schwiegerstraße, in welcher mehr Ordnung und Reinlichkeit
und mehr Schutz gegen Ansteckung herrschte. Dann ging
es in anderen Straßen stufenweise abwärts und immer
gemeiner zu, bis am Ende die schmutzigsten und rohesten
Matrosen aller Nationen die gewöhnlichsten Stammgäste der
baufälligen und winklichten Unzuchthäuser waren. Die
Polizei gestattete aber überdies auch einzeln wohnenden
Dirnen die Ausübung ihres „Berufes“, dem sie entweder
ihre Gäste zu Hause erwartend, oder abends die Straßen
durchziehend, nachgingen. Es gab Unglückliche, welche ihrer
Schmach bis in hohes Alter (1) lebten, und auch solche,
welche dieselbe zu Diebereien benützten. Umsonst waren die
Streifzüge, welche die Poltzei von Zeit zu Zeit gegen diese
Auswürflinge der „Civilisation“ unternahm, um sie einzufangen
und dem Strafarbeithause zu überliefern. Inwieweit
diese Zustände durch die im September 1876 auf Anordnung
der Reichsbehörden verfügte Schließung der Bordelle in
Hamburg und Altona eine Veränderung erlitten haben,
darüber fehlen uns Nachrichten.
Die beiden ersten Städte Sachsens, Dresden und
Leipzig, befolgen verschiedene Systeme, obschon in beiden
Bordelle existieren und geduldet werden. In Dresden besteht
eine eigentümliche Praxis. Es giebt dort offenkundige Bordelle,
deren Lage und Beschaffenheit in der ganzen Stadt bekannt
sind. Die Behörden aber ignoriren sie, d. h. sie gestatten
weder Bordelle, noch anerkennen, noch verbieten sie solche.
Die Prostituierten, ob sie in Bordellen wohnen oder nicht,
stehen sämtlich ohne Unterschied unter der gleichen Kontrolle,
und die Bordelle werden nur als gemeinschaftliche Wohnungen