Full text: der Weltkrieg 1914. Band 2. (1)

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gerichtet bezüglich des Auftretens der englischen Regierung gegenüber der 
neutralen Schiffahrt. In der Note wird hervorgehoben, daß die Eng- 
länder das gesetzliche Recht überschreiten, wenn sie Schiffsgut beschlag- 
nahmen und zurückbehalten, das nur unter gewissen Umständen als Kriegs- 
konterbande betrachtet werden kann, und zwar dieses unter Hinweis 
darauf, daß die jeweiligen neutralen Staaten größere Mengen Waren 
zur Weiterbeförderung nach Deutschland einführen. Die Vereinigten 
Staaten fordern, daß England, um einen derartigen Import zum Feinde 
zu verhindern, ein Uebereinkommen mit den neutralen Ländern 
treffen muß. (Dtsch. Tagesztg., 11. Nov.) 
Ein Sieg Dewets. 
London, 10. November. 
Das Reutersche Büro meldet aus Pretoria von gestern: Der Führer 
der Aufständischen Dewet gewann Fühlung mit einer Abteilung Regie- 
rungstruppen, die unter dem Kommando des Mitgliedes der Gesetz- 
gebenden Versammlung Cronje stand, und zersprengte sie. Der Sohn 
Dewets fiel in dem Gefecht. Ein Burenkommando, das sich in Zout- 
mansdrift befand, ist nordwärts nach dem Bezirk von Waterberg gegangen 
und wird durch Kommandant van Deventer verfolgt. Die Rebellen waren 
gestern bei Warmbaths. 
Das Mitglied der gesetzgebenden Versammlung Cronje hat am 
7. November mit einem Regierungskommando Winburg mit dem Auf- 
trage verlassen, andere Kommandos in der Umgebung zu sammeln. Es 
wurde gemeldet, daß General Dewet mit 2000 Mann sich in der Nach- 
barschaft befand. Dewet griff Cronje bei Doornberg an der Brücke über 
den Zandfluß mit dem Ergebnis an, daß Cronje 20 Buren, darunter elf 
Verwundete, gefangen nahm. 10 Buren fielen. Dewet erhielt jedoch 
Verstärkungen, denen es gelang, die Gefangenen zu befreien und Cronjes 
Wagen zu erbeuten. (Voss. Ztg., 11. Nood 
Der gothaische Landtag und die Thronfolge in Koburg-Gotha. 
Wir hatten bereits mitgeteilt, daß der gemeinschaftliche Landtag der 
Herzogtümer Koburg und Gotha eine Erklärung gegen die Thronfolge 
au#zerdeutscher Mitglieder des koburg-gothaischen Fürstenhauses in den 
beiden Herzogtümern beschlossen und veröffentlicht hatte. Jetzt hat der 
Ausschuß des gothaischen Landtages der Staatsregierung folgenden ein- 
stimmigen Beschluß übermittelt: 
„Der Ausschuß des Landtages für das Herzogtum Gotha billigt 
das Ersuchen des Ausschusses des gemeinschaftlichen Landtags an die 
Herzogliche Staatsregierung, eine Abänderung des Staatsgrundgesetzes 
und des Gesetzes über die Thronfolge dahin herbeizuführen, daß An- 
gehörige außerdeutscher Staaten von der Nachfolge in der Regierung 
der Herzogtümer ausgeschlossen sind.“ 
Zur Erläuterung des Beschlusses bemerkt der Ausschuß folgendes: 
„Die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten des gemeinschaftlichen 
Landtags= und der Sonderlandtage der Herzogtümer Koburg und Gotha 
haben das getrennte Vorgehen des gemeinschaftlichen und des Gothaer 
Landtagsausschusses bedingt. Sachlich sind beide Ausschüsse vollkommen 
einig. Nach der jetzt gültigen Erbfolgeordnung würde in dem un- 
erwünschten Falle des Aussterbens der von Herzog Carl Eduard be-
	        
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