Full text: der Weltkrieg 1914. Band 2. (1)

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schaftlichen Beziehungen zum serbischen Heerführer wurde Verfügung 
getroffen, den Gefangenen mit besonderer Rücksicht zu behandeln. 
Telegrammwechsel zwischen Generalfeldmarschall v. Hindenburg und 
Erzherzog Friedrich. 
Wien, 28. November. 
Aus dem Kriegspressequartier wird gemeldet: Dem Armeeoberkom- 
mandanten Erzherzog Friedrich ist folgendes Telegramm zugekommen: 
„Euer K. und K. Hoheit melde ich untertänigst, daß ich durch 
die Gnade Seiner Majestät des Kaisers und Königs, meines aller- 
ädigsten Herrn, zum Generalfeldmarschall befördert worden bin. 
Inden ich meiner Freude Ausdruck gebe, diesen höchsten militärischen 
Dienstgrad im Kampfe Schulter an Schulter mit dem verbündeten 
österreichisch-ungarischen Heere erworben zu haben, verharre ich in 
größter Ehrerbietung Euer K. und K. Hoheit untertänigster 
v. Hinden burg.“ 
Auf dieses Telegramm und auf die weitere Meldung, daß der 
Generalstabschef Hindenburgs, Generalmajor Ludendorff, zum General- 
leutnant befördert worden sei, hat der Armeeoberkommandant Erz- 
herzog Friedrich nachstehende Depesche an den Generalfeldmarschall 
p. Hindenburg gerichtet: 
„Mit aufrichtiger Freude beglückwünsche ich Euer Exzellenz im 
Namen der mit Stolz auf den sieg= und ruhmgekrönten Führer des 
mit ihr Schulter an Schulter kämpfende Teiles der deutschen Wehr- 
macht blickenden österreichisch-ungarischen Armee aus Anlaß Ihrer 
Beförderung zum Generalfeldmarschall und gedenke gleichzeitig mit 
herzlichsten Gefühlen Ihres für seine hervorragenden Dienste in West 
und Ost von seinem Kriegsherrn ebenfalls beförderten ausgezeich- 
neten Chefs des Stabes. Führer und Armeen der in seltener Ein- 
tracht kämpfenden Verbündeten sind eins in den Gefühlen der gegen- 
seitigen Achtung und der festen Zuversicht. Der endgültige Sieg muß 
kommen. 
G. d. J. Erzherzog Friedrich, 
K. und K. Armeeoberkommandant.“ (W.T.B.) 
Ein Brandmal der franzöfischen Justiz. 
Genf, 28. November. 
Der zweite Monstreprozeß gegen 51 deutsche Aerzte und Pflege- 
rinnen, der drei Tage dauerte, endigte mit einem würdelosen Justiz- 
mord. Es ist klar, daß Frankreich auf absolut absurde Anklagen hin 
Schuldbeweise sucht, die nicht erbracht sind. Der Verteidiger fragte 
ironisch, ob der Gerichtshof überzeugt sei, daß die Schuldobjekte nicht 
von böswilliger Seite ins Gepäck geschmuggelt wurden. Neun Diako- 
nissinnen sind angeklagt, daß sie je eine Serviette entwendet hätten. 
Sie beteuerten vergeblich, daß sie dieses Wäschestück von den Nonnen in 
Peronne erhalten hätten. Das Strafmaß betrug insgesamt über 
30 Jahre Gefärgnis. Der „Matin" ruft triumphierend aus: „Wir 
entkleiden Deutschland seiner Ehre.“ (Dtsch. Tgsztg., 30. Nov.) 
 
	        
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