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schaftlichen Beziehungen zum serbischen Heerführer wurde Verfügung
getroffen, den Gefangenen mit besonderer Rücksicht zu behandeln.
Telegrammwechsel zwischen Generalfeldmarschall v. Hindenburg und
Erzherzog Friedrich.
Wien, 28. November.
Aus dem Kriegspressequartier wird gemeldet: Dem Armeeoberkom-
mandanten Erzherzog Friedrich ist folgendes Telegramm zugekommen:
„Euer K. und K. Hoheit melde ich untertänigst, daß ich durch
die Gnade Seiner Majestät des Kaisers und Königs, meines aller-
ädigsten Herrn, zum Generalfeldmarschall befördert worden bin.
Inden ich meiner Freude Ausdruck gebe, diesen höchsten militärischen
Dienstgrad im Kampfe Schulter an Schulter mit dem verbündeten
österreichisch-ungarischen Heere erworben zu haben, verharre ich in
größter Ehrerbietung Euer K. und K. Hoheit untertänigster
v. Hinden burg.“
Auf dieses Telegramm und auf die weitere Meldung, daß der
Generalstabschef Hindenburgs, Generalmajor Ludendorff, zum General-
leutnant befördert worden sei, hat der Armeeoberkommandant Erz-
herzog Friedrich nachstehende Depesche an den Generalfeldmarschall
p. Hindenburg gerichtet:
„Mit aufrichtiger Freude beglückwünsche ich Euer Exzellenz im
Namen der mit Stolz auf den sieg= und ruhmgekrönten Führer des
mit ihr Schulter an Schulter kämpfende Teiles der deutschen Wehr-
macht blickenden österreichisch-ungarischen Armee aus Anlaß Ihrer
Beförderung zum Generalfeldmarschall und gedenke gleichzeitig mit
herzlichsten Gefühlen Ihres für seine hervorragenden Dienste in West
und Ost von seinem Kriegsherrn ebenfalls beförderten ausgezeich-
neten Chefs des Stabes. Führer und Armeen der in seltener Ein-
tracht kämpfenden Verbündeten sind eins in den Gefühlen der gegen-
seitigen Achtung und der festen Zuversicht. Der endgültige Sieg muß
kommen.
G. d. J. Erzherzog Friedrich,
K. und K. Armeeoberkommandant.“ (W.T.B.)
Ein Brandmal der franzöfischen Justiz.
Genf, 28. November.
Der zweite Monstreprozeß gegen 51 deutsche Aerzte und Pflege-
rinnen, der drei Tage dauerte, endigte mit einem würdelosen Justiz-
mord. Es ist klar, daß Frankreich auf absolut absurde Anklagen hin
Schuldbeweise sucht, die nicht erbracht sind. Der Verteidiger fragte
ironisch, ob der Gerichtshof überzeugt sei, daß die Schuldobjekte nicht
von böswilliger Seite ins Gepäck geschmuggelt wurden. Neun Diako-
nissinnen sind angeklagt, daß sie je eine Serviette entwendet hätten.
Sie beteuerten vergeblich, daß sie dieses Wäschestück von den Nonnen in
Peronne erhalten hätten. Das Strafmaß betrug insgesamt über
30 Jahre Gefärgnis. Der „Matin" ruft triumphierend aus: „Wir
entkleiden Deutschland seiner Ehre.“ (Dtsch. Tgsztg., 30. Nov.)