Full text : der Weltkrieg 1914. Band 2. (1)

                                                    —  811  —

§  1.  Der  Reichstag  wird  bis  zum  2.  März  1915  vertagt.

§  2.  Der  Reichskanzler  wird  mit  der  Ausführung  dieser  Verordnung
  beauftragt.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchst  Eigenhändigen  Unterschrift  und
beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  im  Großen  Hauptquartier,  am  2.  Dezember  1914.
                                                                                         Wilhelm,
                                        gegengezeichnet:  von  Bethmann  Hollweg.

Ich  habe  die  Ehre,  die  Urkunde  dieser  Schrift  Ihrem  Herrn  Präsidenten
  zu  überreichen.  ·

Präsident  Dr.  Kaempf  erbittet  und  erhält  die  Ermächtigung,  den
Parlamenten  der  mit  uns  treu  verbundenen  Länder  Oesterreich-Ungarn
und  des  Ottomanischen  Reiches  namens  des  Reichstags  eine  Sympathiekundgebung
  zugehen  zu  lassen  und  die  Tagesordnung  für  die  nächste
Sitzung,  die  man  ja  noch  nicht  ganz  genau  wiisse,  selbst  festzustellen.  Er
fährt  dann  fort:  Somit  sind  wir  am  Schlusse  unserer  heutigen  Sitzung
angelangt  und  wir  trennen  uns  in  dem  erhebenden  Gefühl,  für  das
Vaterland  getan  zu  haben,  was  in  diesem  Augenblicke  zu  tun  unsere
Pflicht  war.  Mit  dem  Rufe:  Seine  Majestät  der  Deutsche  Kaiser,  das
Volk,  unser  Volksheer  und  unsere  Marine  und  unser  Vaterland,  sie
leben  hoch!  (Das  ganze  Haus  stimmt  dreimal  begeistert  in  diesen  Ruf  ein.)

            Schluß  gegen  6  Uhr.

 

                                Der  Kaiser  in  Breslau.

               Großes  Hauptquartier,  5.  Dezember,  vormittags.

Seine  Majestät  der  Kaiser  hatte  gestern  in  Breslau  eine  Besprechung
mit  dem  Oberstkommandierenden  des  österreichisch-ungarischen  Heeres,
Seiner  Kaiserlichen  und  Königlichen  Hoheit  dem  Erzherzog  Friedrich,
der  von  Seiner  Kaiserlichen  und  Königlichen  Hoheit  dem  Erzherzog-Thronfolger
  Karl  Franz  Josef  und  dem  Chef  des  Generalstabes,  General
der  Infanterie  Freiherrn  Conrad  v.  Hoetzendorf,  begleitet  war.  Später
besuchte  der  Kaiser  die  Verwundeten  in  den  Lazaretten  der  Stadt.

                                            Oberste  Heeresleitung.


                   Großes  Hauptquartier,  3.  Dezember  vormittags.

Auf  beiden  Kriegsschauplätzen  hat  sich  nichts  Besonderes  ereignet.
                                                           Oberste  Heeresleitung.  (W.T.  B.)


                  Zwei  neue  Justizmorde  an  Deutschen  in  Marokko.

                                                Gens,  3.  Dezember.

Das  Kriegsgericht  von  Casablanca  verurteilte,  wie  man  von  dort
dem  „Temps“  meldet,  den  früheren  deutschen  Konsularagenten  Brandt
und  seinen  Associ  Carl  zum  Tode.  Sie  werden  beschuldigt,  Spionage
getrieben  und  den  Eingeborenen  Waffen  geliefert  zu  haben.

Die  beiden  Deutschen  sind  Chefs  erster  Firmen  in  Casablanca  und
dort  seit  30  Jahren  ansässig.  Brandt  ist  seit  etwa  20  Jahren  österreichischer