Interlinedrversion.
Eigennamen.
scuria — stadel „Scheuer“, palatium -— phalinza
„Pfalz“, spata = swert, thorax — prunna „Brünne‘“
u. dgl. m.
Die bekannteste Interlinearversion ist die der
Benediktinerregel aus dem Kloster St. Gallen in
der Schweiz. Einige Zeilen daraus werden diese
Art veranschaulichen:
Sciens scriptum: stultus verbis non corwizzanti!
kescriban?:unfruater? wortun nist* koregitur
et. iterum ; percute filium tuum virga
rihtit; indi afur6: slah‘ chind dinaz kertu’
et liberabis animam eius a morte.
indi erlösis s&la sina fona töde.
Zuletzt ist noch der Förderung zu gedenken,
die unsere Kenntnis der althochdeutschen Sprache,
besonders in der vorliterarischen ältesten Zeit, aber
auch noch später durch die bei lateinischen (und
griechischen) Schriftstellern, in Urkunden und Gesetzessaminlungen
überlieferten Eigennamen erfährt.
Für die althochdeutsche Sprache ist diese Quelle
weniger von Belang, weil wir von ihr zahlreiche
literarische Denkmäler besitzen, wohl aber kommt
sie für die verschollenen germanischen Mundarten,
wie Vandalisch, Ostgotisch, Burgundisch, Langobardisch
u. s. w. in Betracht, für die uns die sprachlichen
Quellen ganz fehlen. Für die althochdeutsche
Zeit sind die Eigennamen von Personen, Ortschaften,
Flurgewannen u. s. w. mehr von kulturgeschichtlichem
Wert; sie können also hier nicht näher betrachtet
werden.
I Wissend ? geschrieben ® dumm * ne ist ist nicht
5 gebessert ® aber-mals 7 mit der Gerte