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Graͤflich v. d. Schulenhurgschen Lüttgenmoore nach desfallsiger Vereinbarung
wischen Hannover und Braunschweig aufräumen und die üandesgung, wo
ie in dieser Strecke gegenwärtig mit einem Graben nicht versehen ist, in der
Weise ausgraben, daß der Landgraben von der Wasserscheide bis zum Lüttgenmoore
einen ununterbrochenen Zug bildet. Sie sind verpflichtet, zu dem Ende
auf ihre Kosten vom Landgraben aus an vier Punkren des Braunschweigschen
Drômlings (Nr. 52. 53. 54. und 55.) Verbindungsgraben von zehn Ruthen
Hannoversches Maaß anzulegen. Von hier ab muß die Braunschweigsche
Drômlings-Interessentenschaft die Fortführung dieser Graben in die Hauptentwässerungsgräben
bewirken, damit die Hannoversche Feldmark Croya und
das dahinter belegene Terrain, soweit es natürliches Gefälle nach dem Braunschweigschen
Orômlinge hat, und ebenso die Feldmarken von Ahnebeck, Parsau
und Bergfeld dahin die nöthige Vorfluth finden.
F. Kostenpunkt.
Artikel 36.
Jeder Staat übernimmt die Instandsetzung und Unterhaltung der innerhalb
seines Gebiets gelegenen und herzustellenden Korrektionen und Anlagen.
Artikel 37.
Wo diese neuen Korrektionen und Anlagen anf der Landesgrenze liegen,
übernimmt jeder Staat die Hälfte der Kosten der Erwerbung des hierzu erforderlichen
Grund und Bodens, der Instandsetzung und der Unterhaltung.
Artikel 38.
Zu den beiden vorhergehenden Artikeln treten folgende abweichende Bestimmungen
ein:
Die Strecke der Aller oberhalb der Fleithmühle bis zum Oebisfelder
Steindamme, und zwar von dem Punkte ab, wo sie aus dem Preußischen
in das Braunschweigsche tritt, wird — obgleich sie nicht überall
die Landesgrenze bildet — von beiden Nachbarstaaten zur Hälfte in
Stand gesetzt und in dem vertragsmäßigen Zustande unterhalten; auch
werden die Kosten des dazu erforderlichen Terrains von beiden Staaten
zu gleichen Antheilen übernommen.
Die Kosten der Erwerbung des Grund und Bodens und die künftige
Unterhaltung der Strecke der Umfluth von der Scheferbrücke bis
zum Grabauer Teiche übernehmen Preußen und Braunschweig zu gleichen
Theilen, die Kosten der ersten Anlage dieser Strecke übernimmt
Preußen allein. Den Umbau der Schäferbrücke bewirkt Preußen zu zwei
Drictel und Braunschweig zu einem Drittel der Kosten.
Jabrgang 1860. (Nr. 5169.) 7 Ar-