Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

..  Nr.  55.  —

 

(Nr.  7488.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  16.  August  1869.,  betreffend  die  Gemeinde  ·  Ordnung
fuüͤr  die  evangelisch·  lutherischen  Kirchengemeinden  der  Provinz  Schleswig-Holstein.


A½#  Ihren  Bericht  vom  7.  d.  M.  habe  Ich  der  von  dem  Konsistorium  in
Kiel  enkworfener  kirchlichen  Gemeinde=  Ordnung  für  die  evangelisch-  uerichen
Gemeinden  der  Provinz  Schleswig-  Holstein  Meine  Genehmigung  ertheilt.  Ich
beauftrage  Sie,  dieselbe  durch  das  Konsistorium  in  Ausführung  zu  bringen.
Sobald  hiernach  eine  rechtlich  geordnete  Vertretung  der  Gemeinden  hergestellt
sein  wird,  erwarte  Ich  weitere  Vorschläge  wegen  Berufung  einer  aus  Abgeordneten
  der  Geistlichen  und  der  Kirchenoorfärnde  zusammengesetzten  außerordentlichen
ProvinzialSynode,  um  unter  Mitwirkung  derselben  die  weiteren  Behufs  Ausführung
  des  Artikels  15.  der  Verfassungs-Urkunde  für  den  Preußischen  Staat  erforderlichen
  Maaßnahmen  für  die  Provinz  Schleswig-Holstein  zu  berathen  und
festzustellen.

Dieser  Mein  Erlaß  und  die  Verordnung  vom  16.  d.  M.  sind  durch  die
Gesetz  Sammlung  zu  veröffentlichen.

Homburg  v.  d.  Höhe,  den  16.  August  1869.
Wilhelm.
v.  Mühler.

An  den  Minister  der  geistlichen  2c.  Angelegenheiten.

 

Jahrgang  1869.  (Nr.  7488—7489.)  131  (Nr.  7489.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  1.  September  1869.