Metadata : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1916. (106)

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von  Klöppelspitzen  vorgerichteten  Garne  der  Nummern  45  bis  50  englisch  roh,  ohne
Rücksicht  auf  die  aus  ihnen  anzufertigende  Ware.
Hierbei  kann  Schußgarn  beliebiger  Nummern  verwendet  werden.
t)  Das  Ausspinnen  der  Feinspinnstühle  bis  zum  20.  Juni  1916  mit  Garnen  feiner  als
Leinengarn  Nr.  28  aus  Rohstoffen,  welche  bis  1.  Juni  1916  beschlagnahmefrei  waren.
Die  gesponnenen  Garne  feiner  als  Nr.  50  können  beliebig  verwendet  werden.

g  5.
Veräußerungserlaubnis  für  Bastfaserrohstoffe.

DTootz  der  Beschlagnahme  ist  die  unmittelbare  Veräußerung  und  Lieferung  von  Bastfaserrohstoffen
und  beschlagnahmten  Abfällen  an  Bastfaserspinnereien  oder  -seilereien  zulässig;  außerdem  ist  die  Veräußerung
  und  Lieferung  von  Fadenabfällen  an  die  Kriegswollbedarf-Aktiengesellschaft,  Berlin  SW  48,
Verl.  Hedemannstraße  3,  erlaubt.  Eine  Veräußerung  oder  Lieferung  von  Bastfaserrohstoffen  an  andere
Personen  ist  nur  dann  zulässig,  wenn  diese  den  schriftlichen  Auftrag  einer  Bastfaserspinnerei  oder  sseilerei
zur  Beschaffung  von  Bastfaserrohstoffen  vorweisen.

Artikel  II.

übergangsvorschriften.

Bis  zum  1.  Februar  1916  getätigte  Verkäufe  von  Erzeugnissen  aus  bis  zum  1.  Juni  1916
beschlagnahmefreien  Bastfaserrohstoffen  dürfen  erfüllt  werden.  Ebenso  dürfen  vor  dem  26.  Mai  1916
übernommene  Kriegslieferungen,  für  welche  Nähgarn  und  Nähzwirn  Verwendung  finden,  ohne  besonderen
Belegschein  für  das  Nähgarn  ausgeführt  werden.

Artikel  III.
Inkrafttreten.
Diese  Bekanntmachung  tritt  am  1.  Juni  1916  in  Kraft.

Stettin,  den  26.  Mai  1916.

Der  stellvertretende  Kommandierende  General  des  UI.  Armeekorps.

Frhr.  v.  Vietinghoff,
General  der  Kavallerie  à  la  suite  des  Kürassier-Regiments  „Königin“.

 

Schriftleitung  im  Wureau  der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.  Druck  von  F.  Hefsenland  G.  m.  b.  H.  in  Stettin.