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fordert, sich binnen 3 Monaten vom Tage dieser
Bekanntmachung an gerechnet bei dem unterzeichneten
Mitkurator der Stiftung, dem Bürgermeister
Marx zu Rummelsburg in Pom., zu
melden und beglaubigte Bescheinigungen über
ihre Hilfsbedürftigkeit beizufügen. „
Rummelsburg i. Pom., den 5. Juni 1916.
Die Kuratoren der Johann Heinrich
von Massow'schen Stiftung.
arx, Wiener,
Bürgermeister Bürgermeister
in Rummelsburg i. Pom. in Zanow.
v. Massow,
Rittergutsbesitzer in Gr. Bolz.
319) Behkanntmachung. »
Dem Rechtsagenten Franz Segebarth in
Labes ist die Erlaubnis zum mündlichen Verhandeln
vor dem Königlichen Amtsgericht daselbst und auf
dem Gerichtstag in Wangerin erteilt.
Stargard i. Pom., den 4. Juli 1916.
Der Landgerichtspräsident.
334) Bekanntmachung
wegen Ausreichung neuer Zinsscheine zu den
Kur= und Reumärkischen Neuen Pfandbriefen.
Vom 15. August 1916 ab wird die neue Zinsscheinreihe
nebst den Zinsschein-Anweisungen zur
Abhebung der folgenden Reihe für den zehnjährigen
Zeitraum vom 1. Juli 1916 bis 30. Juni
1926 zu den
Kur= und Neumärkischen Neuen Pfandbriefen
gegen Rückgahe der betreffenden älteren Zinsschein-Anweisungen
an die Inhaber der letzteren
bei der Kur= und Neumärkischen Ritterschaftlichen
Darlehns-Kasse hierselbst,
Wilhelmplatz 6, Eingang Mohrenstraße
täglich — mit Ausnahme der Sonn= und Feiertage
— in den Vormittagsstunden von 9—12 Uhr,
kostenfrei ausgehändigt werden. »
zu diesem Zwecke sind die älteren Zinsschein-Anweisungen
bei der gedachten Kasse mit einem
vom Einreicher nach der laufenden Zahlenfolge
der Pfandbriefs-Nummern, ohne Rücksicht auf
Kapital, Münzsorte und Zinsfuß geordneten,
nach dem Kapitalbetrage aufgerechneten und
unterschriebenen einfachen Verzeichnis einzureichen,
worüber, falls die Ausreichung der neuen
Zinsscheine nebst Zinsschein-Anweisungen nicht
Zug um Zug erfolgt, eine Empfangsbescheinigung
erteilt wird. Gedruckte Muster zu diesem Verzeichnis
können bei der bezeichneten Kasse unentgeltlich
entmommen werden, und wird dieselbe die
neuen Zinsscheine nebst Zinsschein-Anweisungen
spätestens binnen 8 Tagen nach Ausstellung der
Empfangsbescheinigung gegen deren Rückgabe
ausreichen.
Postsendungen mit- Zinsschein -Anweisungen
müssen portofrei eingehen; die Zusendung der
neuen Zinsscheine nebst Zinsschein-Anweisungen
durch die Post erfolgt mittels eingeschriebener
Briefe auf Gefahr und Kosten des Antragstellers.
Nur auf besonderes Verlangen des Letzteren tritt
eine Wertsangabe ein. ·
Im Falle vor Ausreichung der neuen Zinsscheinreihe
hiergegen Widerspruch erhoben wird,
findet die Ausreichung nur an den Pfandbriefs-Inhaber
gegen Vorzeigung des Pfandbriefes und
Ausstellung besonderer Empfangsbescheinigung
tatt.
Berlin, den 27. Juni 1916. ·-Kur=
und Neumärkische Haupt-Ritterschafts-Direktion.
von Buch.
335) Bekanntmachung.
Am 1. Januar 1917 kommen die nachstehend
bezeichneten zur Tilgung ausgelosten Kreis-Anleihescheine
des Kreises Usedom-Wollin zur Einlösung:
¾ II. Anl. A Nr.
II. Anl. B
à 1000 4
1000
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
1000
500
500
500
500
38
41
79
82
86
. 2000 .“
8000 “4
III. Anl. B
III. Anl. O
III. Anl. D
######“####t########t “# #e # ## ##“s ##z%
IV. Anl. B
IV. Anl. D
2000 .4
77
„ 600 46
„ 64 à 200 „
Die Inhaber dieser Anleihescheine werden aufgefordert,
dieselben vom 2. Januar 1917 ab mit
den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Anwei-