Full text : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1916. (106)

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fordert,  sich  binnen  3  Monaten  vom  Tage  dieser
Bekanntmachung  an  gerechnet  bei  dem  unterzeichneten
  Mitkurator  der  Stiftung,  dem  Bürgermeister
  Marx  zu  Rummelsburg  in  Pom.,  zu
melden  und  beglaubigte  Bescheinigungen  über
ihre  Hilfsbedürftigkeit  beizufügen.  „
Rummelsburg  i.  Pom.,  den  5.  Juni  1916.
Die  Kuratoren  der  Johann  Heinrich
von  Massow'schen  Stiftung.
arx,  Wiener,
Bürgermeister  Bürgermeister
in  Rummelsburg  i.  Pom.  in  Zanow.
v.  Massow,
Rittergutsbesitzer  in  Gr.  Bolz.
319)  Behkanntmachung.  »
Dem  Rechtsagenten  Franz  Segebarth  in
Labes  ist  die  Erlaubnis  zum  mündlichen  Verhandeln
vor  dem  Königlichen  Amtsgericht  daselbst  und  auf
dem  Gerichtstag  in  Wangerin  erteilt.
Stargard  i.  Pom.,  den  4.  Juli  1916.
Der  Landgerichtspräsident.

334)  Bekanntmachung

wegen  Ausreichung  neuer  Zinsscheine  zu  den

Kur=  und  Reumärkischen  Neuen  Pfandbriefen.

Vom  15.  August  1916  ab  wird  die  neue  Zinsscheinreihe
  nebst  den  Zinsschein-Anweisungen  zur
Abhebung  der  folgenden  Reihe  für  den  zehnjährigen
  Zeitraum  vom  1.  Juli  1916  bis  30.  Juni
1926  zu  den
Kur=  und  Neumärkischen  Neuen  Pfandbriefen
gegen  Rückgahe  der  betreffenden  älteren  Zinsschein-Anweisungen
  an  die  Inhaber  der  letzteren

bei  der  Kur=  und  Neumärkischen  Ritterschaftlichen

  Darlehns-Kasse  hierselbst,

Wilhelmplatz  6,  Eingang  Mohrenstraße
täglich  —  mit  Ausnahme  der  Sonn=  und  Feiertage
  —  in  den  Vormittagsstunden  von  9—12  Uhr,
kostenfrei  ausgehändigt  werden.  »
zu  diesem  Zwecke  sind  die  älteren  Zinsschein-Anweisungen
  bei  der  gedachten  Kasse  mit  einem
vom  Einreicher  nach  der  laufenden  Zahlenfolge
der  Pfandbriefs-Nummern,  ohne  Rücksicht  auf
Kapital,  Münzsorte  und  Zinsfuß  geordneten,
nach  dem  Kapitalbetrage  aufgerechneten  und
unterschriebenen  einfachen  Verzeichnis  einzureichen,
  worüber,  falls  die  Ausreichung  der  neuen
Zinsscheine  nebst  Zinsschein-Anweisungen  nicht
Zug  um  Zug  erfolgt,  eine  Empfangsbescheinigung
erteilt  wird.  Gedruckte  Muster  zu  diesem  Verzeichnis
  können  bei  der  bezeichneten  Kasse  unentgeltlich
  entmommen  werden,  und  wird  dieselbe  die
neuen  Zinsscheine  nebst  Zinsschein-Anweisungen
spätestens  binnen  8  Tagen  nach  Ausstellung  der
Empfangsbescheinigung  gegen  deren  Rückgabe
ausreichen.

Postsendungen  mit-  Zinsschein  -Anweisungen

 

 

 

müssen  portofrei  eingehen;  die  Zusendung  der

neuen  Zinsscheine  nebst  Zinsschein-Anweisungen
durch  die  Post  erfolgt  mittels  eingeschriebener
Briefe  auf  Gefahr  und  Kosten  des  Antragstellers.
Nur  auf  besonderes  Verlangen  des  Letzteren  tritt
eine  Wertsangabe  ein.  ·
Im  Falle  vor  Ausreichung  der  neuen  Zinsscheinreihe
  hiergegen  Widerspruch  erhoben  wird,
findet  die  Ausreichung  nur  an  den  Pfandbriefs-Inhaber
  gegen  Vorzeigung  des  Pfandbriefes  und
Ausstellung  besonderer  Empfangsbescheinigung
tatt.
Berlin,  den  27.  Juni  1916.  ·-Kur=
  und  Neumärkische  Haupt-Ritterschafts-Direktion.
von  Buch.

335)  Bekanntmachung.

Am  1.  Januar  1917  kommen  die  nachstehend
bezeichneten  zur  Tilgung  ausgelosten  Kreis-Anleihescheine
  des  Kreises  Usedom-Wollin  zur  Einlösung:


¾  II.  Anl.  A  Nr.
II.  Anl.  B

à  1000  4
1000
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
1000
500
500
500
500

38
41
79
82
86

.  2000  .“

8000  “4

 

III.  Anl.  B
III.  Anl.  O

III.  Anl.  D

######“####t########t  “#  #e  #  ##  ##“s  ##z%

IV.  Anl.  B
IV.  Anl.  D

2000  .4

77

„  600  46
„  64  à  200  „

Die  Inhaber  dieser  Anleihescheine  werden  aufgefordert,

  dieselben  vom  2.  Januar  1917  ab  mit

den  noch  nicht  fälligen  Zinsscheinen  und  Anwei-