Metadaten : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1916. (106)

Sonder-Amtsblatt
der  Königlichen  Regierung  in  Sterttin.

 

Ausgegeben  am  10.  Januar  1916.

 

Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  Gesetzes  über  den  Belagerungszustand  §  9b  wird  die
Versteigerung  von  Eichenrinde,  Fichtenrinde,  Gerblohe
bis  zur  Bekanntgabe  demnächst  zu  erwartender  Höchstpreisverordnung
verboten.
Zuwiderhandlungen  werden  nach  §  9b  des  Gesetzes  über  den  Belagerungszustand  bestraft.

Stettin,  den  6.  Januar  1916.

Der  stellvertretende  Kommandierende  General  des  II.  Armeekorps.

Frhr.  v.  Vietinghoff,
General  der  Kavallerie  à  la  suite  des  Kürassier-Regiments  Königin.

Mbt.  IVa.  Nr.  ö87.

 

Schriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.  Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.  in  Stettin.