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Kleinstadtschulen anpassen, so daß je nach Raum,
Mitteln, Zeit und Schülerinnenzahl der Unterricht
verschieden gestaltet werden kann.
Schon ein Anfang, wenn auch in einfachster
Form, ist als ein Gewinn und als Erfüllung einer
vaterländischen Pflicht zu bezeichnen. Es wird sich
doch schließlich so gut wie überall eine Küche finden
oder herrichten lassen, in der die Volksschulmädchen
etwa an einem Nachmittag der Woche in den einfachsten
Handgriffen und Fertigkeiten der Hauswirtschaft
und des Kochens unterwiesen werden können,
und die Kosten für Gerätebenutzung und sonstige
Zutaten lassen sich sehr wohl innerhalb der der
betreffenden Gemeinde gemäßen Grenzen halten.
Es ist zunächst nur wichtig, daß überhaupt angefangen
wird. Die Erweiterung des Unterrichtsbetriebes
kann künftiger praktischer Erfahrung vorbehalten
bleiben.
Zur Erteilung des Unterrichts sind schon jetzt
in den an vielen Schulen angestellten oder aushilfsweise
beschäftigten technischen Lehrerinnen geeignete
Kräfte vorhanden. Mit ihnen und dem Schulleiter,
vielleicht unter Hinzuziehung einer einsichtigen und
erfahrenen Hausfrau, wird die Einrichtung des hauswirtschaftlichen
Unterrichts zunächst zu erwägen sein.
Einzelauskunft wird erforderlichenfalls auch bei den
Schuldeputationen der Städte Siettin, Stargard und
Swinemünde, in denen der Hauswirtschaftsunterricht
der Volksschulmädchen mit besonderem Erfolg betrieben
wird, bezüglich technischer Einzelheiten auch
bei der Leitung der hiesigen Handels= und Gewerbeschule,
erbeten werden können.
Und wo keine technischen Lehrkräfte zur Verfügung
stehen, und auch bei neuen Stellenbesetzungen
nicht gewonnen werden können, doch auch für den
Hauswirtschaftsunterricht geeignete Kräfte zu beschaffen,
werden wir Kurse zur Ausbildung von wissenschaftlichen
und für Hauswirtschaft noch ungeprüften,
technischen Lehrerinnen sowie auch für Lehrerfrauen
und andere zum etwaigen Haushaltungsunterricht auf
dem Lande geeignete Frauen und Mädchen abhalten
lassen. Das Weitere darüber wird noch bekannt gegeben
werden. Die Ausgestaltungen des hauswirtschaflichen
Schulunterrichts in einfacheren Verhältnissen
wird dabei besonderer Gegenstand der Unterweisung
und Besprechung sein.
Wir dürfen erwarten, daß die Gemeinden geeignete
Frauen und Mädchen zum Besuch dieser
Kurse durch die Bewilligung der geringfügigen Fahrund
Verpflegungskosten nach Kräften unterstützen
werden.
Für die erste Einrichtung und den Betrieb des
Haushaltungsunterrichts in der Volksschule können,
wo die Einrichtung als gesichert und zweckmäßig
erscheint, insbesondere bestimmte Beschlüsse der Gemeindekörperschaften
vorliegen, auch staatliche Beihilfen
erbeten werden. —
Wir legen mit Vorstehendem die Schaffung
von Haushaltungsunterricht in den Volksschulen
unseres Bezirks, auch auf dem Lande, allen Beteiligten,
Gemeindekörperschaften, Verwaltungs= wie
Aufsichtsbeamten und Lehrenden von neuem ernstlich
nahe. Wo geeignete hauswirtschaftlich vorgebildete
Lehrerinnen vorhanden sind, werden schon
jetzt, wenn auch zunächst in einfachster Form, die
Grundlinien für die hauswirtschaftliche Unterweisung
der Volksschulmädchen sich festlegen und die Kosten
veranschlagen lassen. Der Haushaltungsunterricht
bildet alsdann einen organischen Teil des Volksschulunterrichts,
und es können für seine Durchführung
auch Beihilfen aus den Ergänzungszuschüssen
der Kreisausschüsse gegeben werden. Die Herren
Kreis-, Ortsschulinspektoren und Schulleiter wollen
insbesondere auch persönlich anregend und beratend
den Gemeindekörperschaften zur Seite stehen, Anträge
stellen und dafür Sorge tragen, daß Beschlüsse
gefaßt werden und deren Ergebnis in Form möglichst
bestimmt gefaßter Entwürfe für die Einrichtung
nach Schülerinnenzahl, Lehrkraft, Ort und Zeit
des Unterrichts, Ausstattung und Kostenanschlag,
uns mit ihrer Außerung zugeleitet wird. Selbstverständlich
bleibt den Schulvorständen und Schuldeputationen
unverwehrt, auch ihrerseits das Ergebnis
ihrer Beratungen und Beschlüsse uns vorzulegen.
Wo geeignete Hauswirtschaftslehrerinnen noch
nicht vorhanden sind, die Einrichtung von Hauswirtschaftsunterricht
für die Volksschulmädchen aber
ins Auge gefaßt wird, ersuchen wir, uns durch die
Herren Kreisschulinspektoren diejenigen Personen zu
bezeichnen, die zur Erteilung dieses Unterrichts als
geeignet erscheinen, und deren Teilnahme an einem
Unterrichtskurfus für Lehrende danach gewünscht
wird. Name, Wohnort, Alter und Stand dieser
Personen ersuchen wir dabei mit anzugeben.
Je früher der Haushaltungsunterricht an einer
Schule beginnen kann, um so durchgreifender wird
seine Wirkung sein. Der erwünschteste Anfang wäre
zu Beginn des Winterhalbjahres. Grundlegende
Lehr= und Einrichtungspläne, deren Abänderung nach
Maßgabe der örtlichen Verhältnisse selbstverständlich
überall zulässig wäre, würden wir auf Antrag
seinerzeit ausgeben. Möglichste Beschleunigung aller
Besprechungen, Beschlußfassungen und Vorarbeiten
legen wir darum allen Beteiligten dringend nahe.
Alles was geschieht, auch wenn es Mühe macht
und Opfer fordert, wird, wie wir bestimmt hoffen,
den daran Tätigen auch hier als die Erfüllung einer
unserer Volksschuljugend und dem Vaterlande in
schwerer Zeit zu leistenden ernsten Pflicht gelten.
Stettin, den 11. September 1916.
Der Regierungs-Präsident.
von Schmeling.