Full text : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1916. (106)

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Kleinstadtschulen  anpassen,  so  daß  je  nach  Raum,
Mitteln,  Zeit  und  Schülerinnenzahl  der  Unterricht
verschieden  gestaltet  werden  kann.

Schon  ein  Anfang,  wenn  auch  in  einfachster
Form,  ist  als  ein  Gewinn  und  als  Erfüllung  einer
vaterländischen  Pflicht  zu  bezeichnen.  Es  wird  sich
doch  schließlich  so  gut  wie  überall  eine  Küche  finden
oder  herrichten  lassen,  in  der  die  Volksschulmädchen
etwa  an  einem  Nachmittag  der  Woche  in  den  einfachsten
  Handgriffen  und  Fertigkeiten  der  Hauswirtschaft
  und  des  Kochens  unterwiesen  werden  können,
und  die  Kosten  für  Gerätebenutzung  und  sonstige
Zutaten  lassen  sich  sehr  wohl  innerhalb  der  der
betreffenden  Gemeinde  gemäßen  Grenzen  halten.
Es  ist  zunächst  nur  wichtig,  daß  überhaupt  angefangen
wird.  Die  Erweiterung  des  Unterrichtsbetriebes
kann  künftiger  praktischer  Erfahrung  vorbehalten
bleiben.

Zur  Erteilung  des  Unterrichts  sind  schon  jetzt
in  den  an  vielen  Schulen  angestellten  oder  aushilfsweise
  beschäftigten  technischen  Lehrerinnen  geeignete
Kräfte  vorhanden.  Mit  ihnen  und  dem  Schulleiter,
vielleicht  unter  Hinzuziehung  einer  einsichtigen  und
erfahrenen  Hausfrau,  wird  die  Einrichtung  des  hauswirtschaftlichen
  Unterrichts  zunächst  zu  erwägen  sein.
Einzelauskunft  wird  erforderlichenfalls  auch  bei  den
Schuldeputationen  der  Städte  Siettin,  Stargard  und
Swinemünde,  in  denen  der  Hauswirtschaftsunterricht
der  Volksschulmädchen  mit  besonderem  Erfolg  betrieben
  wird,  bezüglich  technischer  Einzelheiten  auch
bei  der  Leitung  der  hiesigen  Handels=  und  Gewerbeschule,
  erbeten  werden  können.

Und  wo  keine  technischen  Lehrkräfte  zur  Verfügung
  stehen,  und  auch  bei  neuen  Stellenbesetzungen
nicht  gewonnen  werden  können,  doch  auch  für  den
Hauswirtschaftsunterricht  geeignete  Kräfte  zu  beschaffen,
werden  wir  Kurse  zur  Ausbildung  von  wissenschaftlichen
  und  für  Hauswirtschaft  noch  ungeprüften,
technischen  Lehrerinnen  sowie  auch  für  Lehrerfrauen
und  andere  zum  etwaigen  Haushaltungsunterricht  auf
dem  Lande  geeignete  Frauen  und  Mädchen  abhalten
lassen.  Das  Weitere  darüber  wird  noch  bekannt  gegeben
  werden.  Die  Ausgestaltungen  des  hauswirtschaflichen
  Schulunterrichts  in  einfacheren  Verhältnissen
  wird  dabei  besonderer  Gegenstand  der  Unterweisung
  und  Besprechung  sein.

Wir  dürfen  erwarten,  daß  die  Gemeinden  geeignete
  Frauen  und  Mädchen  zum  Besuch  dieser
Kurse  durch  die  Bewilligung  der  geringfügigen  Fahrund
  Verpflegungskosten  nach  Kräften  unterstützen
werden.

Für  die  erste  Einrichtung  und  den  Betrieb  des
Haushaltungsunterrichts  in  der  Volksschule  können,
wo  die  Einrichtung  als  gesichert  und  zweckmäßig
erscheint,  insbesondere  bestimmte  Beschlüsse  der  Gemeindekörperschaften
  vorliegen,  auch  staatliche  Beihilfen
  erbeten  werden.  —

 

 

 

Wir  legen  mit  Vorstehendem  die  Schaffung
von  Haushaltungsunterricht  in  den  Volksschulen
unseres  Bezirks,  auch  auf  dem  Lande,  allen  Beteiligten,
  Gemeindekörperschaften,  Verwaltungs=  wie
Aufsichtsbeamten  und  Lehrenden  von  neuem  ernstlich
  nahe.  Wo  geeignete  hauswirtschaftlich  vorgebildete
  Lehrerinnen  vorhanden  sind,  werden  schon
jetzt,  wenn  auch  zunächst  in  einfachster  Form,  die
Grundlinien  für  die  hauswirtschaftliche  Unterweisung
der  Volksschulmädchen  sich  festlegen  und  die  Kosten
veranschlagen  lassen.  Der  Haushaltungsunterricht
bildet  alsdann  einen  organischen  Teil  des  Volksschulunterrichts,
  und  es  können  für  seine  Durchführung
  auch  Beihilfen  aus  den  Ergänzungszuschüssen
der  Kreisausschüsse  gegeben  werden.  Die  Herren
Kreis-,  Ortsschulinspektoren  und  Schulleiter  wollen
insbesondere  auch  persönlich  anregend  und  beratend
den  Gemeindekörperschaften  zur  Seite  stehen,  Anträge
  stellen  und  dafür  Sorge  tragen,  daß  Beschlüsse
gefaßt  werden  und  deren  Ergebnis  in  Form  möglichst
  bestimmt  gefaßter  Entwürfe  für  die  Einrichtung
  nach  Schülerinnenzahl,  Lehrkraft,  Ort  und  Zeit
des  Unterrichts,  Ausstattung  und  Kostenanschlag,
uns  mit  ihrer  Außerung  zugeleitet  wird.  Selbstverständlich
  bleibt  den  Schulvorständen  und  Schuldeputationen
  unverwehrt,  auch  ihrerseits  das  Ergebnis
  ihrer  Beratungen  und  Beschlüsse  uns  vorzulegen.


Wo  geeignete  Hauswirtschaftslehrerinnen  noch
nicht  vorhanden  sind,  die  Einrichtung  von  Hauswirtschaftsunterricht
  für  die  Volksschulmädchen  aber
ins  Auge  gefaßt  wird,  ersuchen  wir,  uns  durch  die
Herren  Kreisschulinspektoren  diejenigen  Personen  zu
bezeichnen,  die  zur  Erteilung  dieses  Unterrichts  als
geeignet  erscheinen,  und  deren  Teilnahme  an  einem
Unterrichtskurfus  für  Lehrende  danach  gewünscht
wird.  Name,  Wohnort,  Alter  und  Stand  dieser
Personen  ersuchen  wir  dabei  mit  anzugeben.

Je  früher  der  Haushaltungsunterricht  an  einer
Schule  beginnen  kann,  um  so  durchgreifender  wird
seine  Wirkung  sein.  Der  erwünschteste  Anfang  wäre
zu  Beginn  des  Winterhalbjahres.  Grundlegende
Lehr=  und  Einrichtungspläne,  deren  Abänderung  nach
Maßgabe  der  örtlichen  Verhältnisse  selbstverständlich
  überall  zulässig  wäre,  würden  wir  auf  Antrag
seinerzeit  ausgeben.  Möglichste  Beschleunigung  aller
Besprechungen,  Beschlußfassungen  und  Vorarbeiten
legen  wir  darum  allen  Beteiligten  dringend  nahe.

Alles  was  geschieht,  auch  wenn  es  Mühe  macht
und  Opfer  fordert,  wird,  wie  wir  bestimmt  hoffen,
den  daran  Tätigen  auch  hier  als  die  Erfüllung  einer
unserer  Volksschuljugend  und  dem  Vaterlande  in
schwerer  Zeit  zu  leistenden  ernsten  Pflicht  gelten.

Stettin,  den  11.  September  1916.

Der  Regierungs-Präsident.
von  Schmeling.