Full text : Betrachtungen über des Freiherrn von Closen Schrift: Die Armee als militärische Bildungsanstalt der Nation mit besonderer Rücksicht auf Bayern

lichen  Verhälinifse  ausübt,  fortwährend  geklagt  und  obgleich  die
wahrhaft  bemitleidenswerthe  Lage  der  Familien  dürftiger  Landwehr-Männer
  Berücksichtigung  fand,  indem  auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung
  für  eine,  freilich  nur  spärliche  Unterstützung  der  zurückgelassenen
  unbemittelten  Familien  Vorsorge  getroffen  worden  ist,
haben  sich  deiese  Klagen  wesentlich  gesteigert,  als  in  neuester  Zeit
auch  Landwehren  zu  dem  Zuge  nach  Baden  aufgeboten  und  daselbst
  Monate  lang  zur  Besetzung  des  Großherzogthums  festgehalten
  worden  sind.  Als  endlich  am  Schluße  des  abgeflossenen
Jahres  die  ganze  preußische  Heeresmacht  unter  die  Waffen  gerufen
und  also  auch  die  Landwehr  ihren  bürgerlichen  Verhältnißen  entrissen
  ward,  sind  aus  allen  Provinzen  vielfache  Stimmen  gehört
worden,  daß  eine  solche  Störung  aller  Privatverhältnisse  auf  die
Länge  nicht  haltbar  sein  könne,  und  dieser  Klageruf  kontrastirte
gar  sehr  mit  der  Haltung  der  offiziellen  und  nicht  offiziellen
preußischen  Presse,  welche  die  Begeisterung  des  ganzen  Volkes
für  die  Wahrung  dessen,  was  man  damgls  die  preußische  Ehre
nannte,  nicht  laut  genug  preisen  konnte.

Esscheint  also,  daß  das  Landwehr-Jnstitut,  sowie  es  gegenwärtig
in  Preußen  besteht,  erst  noch  die  Feuer-Probe  eines  längere
Zeit  andauernden,  durch  die  Volks-Sympathien  nicht
gestützten  Kriegs-Verhältnisses  bestanden  haben  müßte,
ehe  man  es  für  völlig  bewährt  halten,  und  mit  vollster  Zuversicht
zur  Uebertragung  auf  einen  andern  Staat  bevorworten  kann,

Ueberdieß  enthält  diese  Institution  in  ihrer  gegenwärtigen
Gestaltung,  obgleich  mon  die  Erfahrungen  der  Fretheitskriege
möglichst  berücksichtigte,  doch  poch  sn  manchen  Beziehungen  Unvollkommenheften,
  die  aus  der  nothwendigen  Schonung  der
finanziellen  Kräfte  des  Staates  und  der  bürgerlichen  Verhältnisse
der  Landwehrmänner  hervorgehen,  daher  bei  der  ersten  größeren
Mobilmachung  klar  hervoxtreten  mußten,  und  wohl  erst  allmählig
und  nur  zum  Teile  bekannt  werden  dürften.

Allerdings  wird  durch  die  allgemeine  Wehrpflicht  dem  Heere
eine  große  Auswahl  für  Unteroffiziers-Stellen  geeigneter  Männer
dargeboten,  und  es  wird  auch  zur  Besetzurg  der  Landwehr-Offiziers=37“