)
838.
Meldepflichtige Personen.
Zur Meldung verpflichtet sind alle natürlichen und juristischen Personen, Gesellschaften, Firmen.
sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die Eigentum oder Gewahrsam an meldepflichtigen Gegenständen
für den Zweck des Verkaufs oder der Verleihung haben, oder bei denen sich solche unter Zollaufsicht
befinden
84.
« Stichtag.
Für die Meldepflicht ist der am Beginn des 1. Februar vorhandene Bestand an meldepflichtigen
Gegenständen maßgebend. .
85.
Art der Meldung.
Für die Meldung sind nur die amtlichen Meldelisten und Klassenkarten zu benutzen, welche
von der Landwirtschaftlichen Maschinen-Versorgungsstelle des Waffen= und Munitions-Beschaffungs-Amtes,
Berlin W. 15, Kurfürstendamm 193—194, kostenlos abgegeben werden. Sie
find auf einer Postkarte anzufordern, welche keine anderen Mitteilungen enthalten darf, als die Anforderung
einer Sammelliste und eines Kartenblocks und die deutliche Unterschrift mit genauer
Adresse und Firmenstempel.
Die Kartenblocks enthalten für jede in § 2 angegebene Maschinengattung eine besondere Karte
welche nur mit den verlangten Stückzahlen und Angaben auszufüllen ist.
In der Sammelliste sind die Gesamtzahlen, der in den einzelnen Karten gemeldeten Maschinen
und Geräte zusammenzutragen, und die entsprechenden Fragen zu beantworten.
r·.
Meldefrist und Meldestek.
Sammelliste und Klassenkarte sind vom Anmelder ordnungsgemäß postfrei zu machen und bis
zum 15. Februar 1917 an die Landwirtschaftliche Maschinen-Versorgungsstelle beim Waffen= und
Munitions-Beschaffungs-Amt, Berlin W. 15, Kurfürstendamm 193—194, einzusenden.
37.
Aufragen und Anträge.
Alle auf die vorstehenden Anordnungen bezüglichen Anfragen und Anträge sind an die Landwirtschaftliche
Maschinen-Versorgungsstelle beim Waffen= und Munitions-Beschaffungs-Amt, Berlin W. 15,
Kurfürstendamm 193—194, zu richten und am Kopf des Schreibens mit der Bezeichnung „Bestandaufnahme
von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten zu versehen.
88.
Inkrafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 1917 in Kraft.
Stertin, den 1. Februar 1917.
Der stellvertretende Kommandierende General des II. Armeekorps.
Frhr. v. VBietinghoff,
General der Kavallerie à la suite des Kürassier-Regiments „Königin“.
Schrifüleltung im Bureau der Koniguchen diegierung m Stettin. Dru von F. Hessenland G. m. b. H. in Steun.