13
Lehrpläne für die höheren Schulen.
J.
A. Lehrplan der Gymnasien.
1. Zahl der Lehrstunden in den einzelnen Klassen und Unterrichtsgegenständen.
VV W unale latlblaSa. v64 ee
ristliche Religionslehrss
-utsch 3 2 2 222222 33690 41
4%9% %SSHHS.
sichiso0o00)). 6640422
anzösich 4 52 2 2 2224114
schichte und Geographi 3383 63 288 2543
schnen und Mathematik 1) 4 4 43 3l4 4 4 4 34322
iturbeschreibung 222 22 —— 1008N2
——— — 2226622
chreiben ½(2 2 2 — — – — 1 6 —2
7 —oo-Summa
28 80 zo 30 80 80 0 80 30
Gemerkungen.
1) Wenn die beiden Tertien gemeinschaftlich unterrichtet werden, so müssen
sie doch jedenfalls im Griechischen und in der Mathematik getrennt werden.
Der Unterricht im Turnen ist für alle Schüler obligatorisch; Befreiung
davon hat der Direktor auf Grund ärztlichen Teugnises in der Regel nur
auf die Dauer eines Halbjahres, zu ertheilen. Die Schule hat darauf Bedacht
zu nehmen, daß jeder Schüler wöchentlich zwei Turnstunden hat.
Der Unterricht im Zeichnen ist für die drei unteren Klassen obligatorisch,
für die drei oberen fakultativ. Die Schule hat dafür zu sorgen, daß jeder
Schüler der oberen Klassen, welcher es wünscht, an zwei Zeichenstunden theilnehmen
kann, ohne daß dafür eine besondere Zahlung außer dem Schulgelde