Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Zu  Art.  10  des  Gesetzes.
Kontrollirung  des  Uebergangsverkehrs.
Allgemeines.

8.  9.

Die  Ein-,  Aus-  und  Durchfuhr  von  nicht  unter  Zollkontrolle  stehendem  Bier  und
geschrotenem  Malz  aus  Staaten  des  deutschen  Zollgebietes  oder  nach  solchen  Staaten
unterliegt  der  Uebergangskontrolle  mit  Ausnahme  der  in  Art.  20  des  Gesetzes  genannten
Fälle.

Mit  der  Kontrollirung  und  Erhebung  der  Uebergangssteuer  sind  in  Württemberg  in
erster  Linie  die  Hauptzollämter,  Zollämter  und  das  Nebenzollamt  I.  Klasse  Langenargen,
in  solchen  Orten,  an  welchen  sich  keine  Zollstelle  aber  ein  Kameralamt  befindet,  die
Kameralämter,  in  allen  übrigen  Orten  die  Orts=  und  Grenzsteuerämter  beauftragt.

Zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  sind  die  sämmtlichen  genannten  Stellen
ermächtigt.

Zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen  sind  von  den  genannten  Stellen  nur  die
Hauptzollämter,  Zollämter  das  Nebenzollamt  I.  Klasse  Langenargen,  die  Kameralämter
und  die  in  der  Anlege  verzeichneten  Ortssteuerämter  befugt.

Bei  der  Ausfertigung  und  Erledigung  der  Uebergangsscheine  sind  in  Gemähheit
des  Bundesrathsbeschlusses  rom  17.  Mai  1871  (Prot.  §.  246)  die  Bestimmungen  des
Begleitscheinregulativs  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Jahrgang  1888  S.  501),
soweit  sie  zutreffsen,  zur  Anwendung  zu  bringen.

Fortsetzung.
Einfuhr  von  Bier  und  geschrotenem  Malz.
S.  10.

Die  Einfuhr  von  Bier  und  geschrotenem  Malz  aus  Staaten  des  deutschen  Zollgebiets
  nach  Württemberg  darf  nur  mit  der  Eisenbahn  oder  auf  den  dem  allgemeinen
Fuhrwerksverkehr  dienenden  Haupt=  und  Vizinalstraßen,  sowie  auf  den  einen  regelmäßigen
Güterverkehr  vermittelnden  Wasserstraßen  und  nur  mit  steueramtlichem  Uebergangsschein
erfolgen.

Die  Einfuhr  von  Bier  aus  Bayern,  welche  nicht  mittels  der  Eisenbahn  erfolgt,  kann
auch  mit  steueramtlicher  Ausfuhr-Anmeldung  stattfinden.