Full text : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1918. (108)

Dauer  des  Neubaues  der  Brücke  auf  die  Stromstrecke

  500  m  oberhalb  und  300  m  unterhalb  derd

Brückenstelle  Anwendung.
Zuwiderhandlungen  werden  gemäß  §  52  der
genannten  Polizeiverordnung  bestraft.
Frankfurt  a.  O.,  den  31.  Mai  1918.
Der  Vorstand  des  Wasserbauamts.
chulz.

Bekanntmachung
für  die  Oderschiffahrt.
Im  Anschluß  an  die  Bekanntmachung  vom
31.  Mai  1918,  betr.  das  Durchfahren  der  Fürstenberger
  Brückenbaustelle  bei  km  552,23  der  Odereinteilung
  wird  namens  und  im  Auftrage  des  Herrn
Oberpräsidenten  der  Provinz  Schlesien  in  Breslau,
als  Chef  der  Oderstrombauverwaltung,  folgendes
bekannt  gemacht:
Die  am  Bugsierdampfer  hängend  durch  die
Brückenbaustelle  sackenden  Schiffe  dürfen  erst  loswerfen
  oder  losgeworfen  werden,  wenn  sie  mit  ihrem

329)

Vordersteven  unterhalb  der  Schutzgerüste  stromabwärts

  der  Brücke  angekommen  sind.
Zuwiderhandlungen  werden  gemäß  §  52  der
Polizeiverordnung  vom  15.  Mai  1906  bestraft.
Frankfurt  a.  O.,  den  8.  Juli  1918.
Der  Vorstand  des  Kgl.  Wasserbauamts.
Schulz.

Personalnachrichten.

Die  bisherigen  Bürohilfsarbeiter  Martischewsky
  und  Lietzmann  zu  Stettin  sind  zu
Königlichen  Hafenpolizei  -Büroassistenten  ernannt
worden.

Der  bisherige  Königliche  Maschinenmeister
Michaelis  in  Stralsund  ist  zum  Königlichen

 

Maschinenmeister  I.  Klasse  ernannt  und  vom  1.  Juli
Is.  ab  nach  Stettin  versetzt.

Der  Fischereiaufseher  Paul  Zeleber  in  Caseburg
  ist  zum  Fischmeister  ernannt;  ihm  ist  die  Verwaltung
  der  Fischereiaufsichtsstation  Caseburg  vom
1.  Juli  d.  Is.  ab  endgültig  übertragen.

Der  Polizeibürodiätar  I.  Klasse  Ernst  Herde
in  Stettin  ist  zum  Polizeisekretär  bei  der  Königlichen
Polizeiverwaltung  in  Stettin  ernannt  worden.

Des  Königs  Majestät  haben  Allergnädigst  geruht,
  dem  Königlichen  Regierungs=  und  Medizinalrat
  Dr.  Schwabe  mittelst  Allerhöchsten  Erlasses
vom  6.  Juli  1918  den  Roten  Adlerorden  vierter
Klasse  zu  verleihen.

 

Personalveränderungen
beim  Königlichen  Provinzial  =  Schulkollegium  von  Pommern.

Ernannt:
der  kommissarische  Seminarlehrer  Schön  in  Anklam
zum  Ordentlichen  Seminarlehrer  am  Seminar
in  Franzburg,
der  kommissarische  Präparandenlehrer  Nisolk  in
Belgard  zum  Präparandenlehrer  an  der  Präparandenanstalt
  in  Massow.

Personalveränderungen
im  Bezirke  des  Königl.  Oberbergamts  zu  Halle  (Saale).

Verliehen:

Beim  Oberbergamte  wurden  dem  Berghauptmann
Wirklichen  Geheimen  Oberbergrat  Scharf
das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse  am  weiß-schwarzen
Bande  und  dem  Oberbergrat  Richter  das
Ehrenkreuz  3.  Klasse  des  Fürstlich=  Schaumburg-Lippeschen
  Hausordens  verliehen.

 

Die  Einrückungsgebühren  betragen  für  die  zweigespaltene  Zeile  oder  deren  Raum  25  Pfennig.  —  Belegblätter  und  eingen.
Stücke  kosten  10  Pfennig  für  jeden  angefangenen  Bogen,  mindestens  aber  20  Pfennig  für  jedes  Stück  des  Amtsblatus

Schriftleitung:  Amtsblattstelle  der  Königlichen  Regierung.

bierbei  der  Off

Druck  von  F.  Hessenland,  G.  m.  b.  H.  in  Stettin.

entliche  Unzeiger“  und  „Sonderbeilaae  zum  Offentlichen  Anseiaer  des  Reaierunos-Amtsblatts“.