_ 70 —
vention die englisch-holländischen Abmachungen, zumal die sich
hier findende räumliche Abgrenzung des Seereviers zu Grunde.
Auf dem Fusse des spanischen Regimes wurden dann entworfen
und vollzogen die Verträge: mit Chili vom 19. Januar 1839 ®®)
in welchem aber die Seereviere in der Weise des französischenglischen
Cartels von 1831 tracirt wurden, mit Argentina vom
24. Mai 1839°), mit Uruguay vom 13. Juli 1839 0), mit Bolivia
vom 25. Sept. 1840 ?N), mit Ecuador vom 24. Mai 1841?)
— diese vier ohne alle geographische Einschränkung des Visitationsrechts.
Etwas abweichend lauteten die Uebereinkünfte mit
Venezuela vom 15. März 1839 73), welche das System gemischter
Gerichtshöfe durch die Annahme des französisch-englischen Verfahrens
ersetzte; die mit Mexiko vom 24. Februar 1841 7%), welche
auch specielle Regeln für solches vor den beiderseitigen Landesbehörden
Platz greifende Verfahren aufstellte; endlich die mit
Texas vom 16. November 1840 7°), die modernste von allen diesen.
Sie wurde in London unterhandelt und legte man ihr, Artikel
für Artikel, den damals noch als Projekt bestehenden Entwurf
des späteren Quintupelvertrages zu Grunde; das Visitationsrevier
68) MARTENS N R.G. IV 526 mit Additionalartikeln de eod,, ibid 545;
und Additional and explanatory Convention vom 7. August 1841, ibid. 546
(besser bei HERTsLer VI 204). Er gilt noch gegenwärtig.
®%) Fehlt bei Martens, ist gedruckt bei HerrsLer VI 117—135, nebst
Additionalartikeln de eod., ibid. 135. Noch heute geltend.
70%) Martens N. R. G. IV 333; die Additionalartikel de eod. d. ibid. 392:
Das Regulativ über die Behandlung der zu emancipirenden Sklaven ist hier
ansehnlich erweitert. Noch heute geltend.
71) MARTENS N. R. G. IV 487; die Additionalartikel de eod., ibid. 505.
In der Tabelle von MARTENS et Cussy Recueil V 441 sub: 7. August 1841
ist nicht Bolivia, sondern Chili zu lesen.
72) Fehlt bei Martens, ist aber gedruckt bei HerrstLer VII 201, 222;
die Additionalartikel dazu de eod., ibid. 220. 242, ein späterer Additionalartikel
vom 15. Januar 1846, ibid. 221. 243.
78) HERTsLet V, 564—581; fehlt bei MARTENS.
74) MaRTEns N. R. G. IV 560; Additionalartikel de eod., ibid. 567. Von
dem Visitationsrevier wurde auch der innerste Theil des mexikanischen Meerbusens
eximirt. Ein Additionalartikel vom 13. April 1842 findet sich ibid,
575. Die vier Verträge, N. 71—74, sind auch heute noch verbindlich.
765) MaRTEns N. R, G. IV 506. In englischer Sprache aufgerichtet. Die
Ratifikationsprotokolle dazu finden sich bei HrrrsLer VI 827—829. Mit dem
Eintritt von Texas in die nordamerikanische Union ist der Vertrag erloschen.