212 FKranbreich. (März 31.)
Pfand für die erste mit der Bank von England abgeschlossene chinefische
Anleihe und für die russisch-chinesische Anleihe vom vorigen Jahre dienen.
Die französischen Finanzinstitute, welche übrigens darauf gehalten haben,
mit den russischen Finanzinstituten im Einvernehmen zu bleiben, haben
nicht geglaubt, unter diesen Umständen der chinesischen Regierung die Be-
dingungen anbieten zu können, die sie erwartete und die ihr von englischen
und deutschen Finanzhäusern gemacht waren. Die dritte Anfrage Bardoux',
ob es wahr sei, daß China soeben den Sikiang für die europäische Schiff-
fahrt eröffnet habe trotz der übernommenen gegenteiligen Verpflichtungen,
beantwortet Minister Bourgeois dahin, es sei seitens der chinesischen Regie-
rung keinerlei Verpflichtung übernommen worden; es sei nicht nötig, daran
zu erinnern, daß im übrigen die Oeffnung des Stromes, um die es sich
handele, wenn sie genehmigt würde, kein besonderes Vorrecht zu gunsten
einer einzelnen Macht herstellen könne, und daß der Handel Frankreichs,
welcher so wichtig für Canton sei, von wo die Industrie Lyons ihre Seide
beziehe, ebenfalls davon Vorteile ziehen würde. In jedem Falle habe die
Regierung Versicherungen erhalten, nach welchen der Fluß nicht geöffnet
werden würde, ohne daß Frankreich gleichzeitig für eine französische Ge-
sellschaft die Genehmigung zur Anlage einer Eisenbahn in das Innere von
China erhalten würde.
Gegenüber den Fragen Bardoux', welche Erklärungen der englische
Parlamentsunterstaatssekretär Curzon bezüglich der madagassischen Zollver-
hältnisse abgegeben habe, welche Mitteilungen die französische Regierung in
dieser Frage an die Mächte gemacht und welche Antworten man bekommen
habe, bemerkt Bourgeois: „Es ist unmöglich, auf eine einfache Anfrage
hin eine ausführliche Darlegung der Sachlage zu geben. Bei Gelegenheit
der Beratung der Vorlage über die madagassischen Zollverhältnisse, welche
jetzt der Deputiertenkammer zugegangen ist, werden dem Senat alle erforder-
lichen Aufklärungen gegeben werden. Wir haben den Mächten die Besitz-
ergreifung Madagaskars notifiziert. Die überwiegende Mehrzahl der Mächte
hat die Mitteilung vorbehaltlos entgegengenommen und den Empfang be-
stätigt. Nur zwei Mächte haben um ergänzende Mitteilungen ersucht; wir
sind dabei, die Antwort darauf zu formulieren und zwar im Sinne der
der Kammer zugegangenen Vorlage über die madagassischen Zollverhält-
nisse.“ Ueber die egyptische Frage führt Bourgeois aus: „Der Senat
kennt aus dem Wortlaut der Erklärung, welche Minister Berthelot am
19. März verlas, die Gesichtspunkte, welche die französische Regierung
gegenüber dem Antrage Englands, betreffend die Kasse der egyptischen
Staatsschuld, vom ersten Tage an vertreten hat. Sie wissen, wie, gemäß
dieser Gesichtspunkte, die Haltung unseres Kommissars gewesen ist. Der
russische Kommissar hat sich dieser Haltung durchaus angeschlossen. Beide
haben in vollkommener Uebereinstimmung erklärt, daß die Kommission in
einer so exzeptionellen politischen Frage inkompetent sei. Da ihre Meinung
nicht durchgedrungen ist, haben die französischen und russischen Kommissare
sich zurückgezogen, nachdem sie Protest eingelegt hatten. Ich habe mich
nicht mit dem gerichtlichen Vorgehen zu beschäftigen, welches eine Gruppe
französischer Gläubiger gegen die egyptische Regierung und der Kommission
angestrengt hat. Andrerseits sind die Ansichten Frankreichs zur Kenntnis
der englischen Regierung gebracht worden und die Besprechungen dauern
fort. Der Senat wird begreifen, daß es mir nicht möglich ist, ihm augen-
blicklich vollständige Erklärungen über die Verhandlungen zu geben. Ich
muß mich vielmehr darauf beschränken, die Versicherung zu geben, daß die
Verhandlungen unsererseits mit Klugheit und Festigkeit geführt werden.
Es möge mir ebenso erlaubt sein, daran zu erinnern, daß Frankreich bei