Full text : Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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Aber  freilich  wird  man  dann  genöthigt  sein,  wie  im  physischen
  ?7?),  so  auch  im  Verbandsorganismus  als  die  Grundelemente
dessen  „Theile“  zu  betrachten,  von  diesen  aber  die  „Organe“  als
diejenigen  Theile,  welche  handelnd,  beobachtend,  urtheilend  der
Aussenwelt  gegenübertreten,  zuunterscheiden.  „Organe“  werden
wir  sonach  mit  vollem  Recht  sowohl  dem  physischen  als  dem
Verbandsorganismus  zuschreiben,  nur  dass  beim  physischen  Organismus
  die  Selbständigkeit  ein  Schein,  beim  Verbandsorganismus
  eine  reale  Wahrheit  ist.

Nicht  alle  „Theile“  des  Organismus  sind  daher  „Organe“;
„Organ“  ist  bloss  jener  Theil  desselben,  welcher  den  die
Gesammtheit  bindenden  Willen  erzeugt.  Diese  Unterscheidung
  wird  selten  beachtet??*);  der  Mangel  derselben  führt  dahin,
dass  z.  B.  Fricker  den  Bürger,  wenn  derselbe  Steuer  zahlt,  als
Organ  des  Staates  handeln  lässt?"°).  Consequent  müsste  auch  der
Verbrecher,  der  gehenkt  wird,  in  diesem  Augenblick  als  staatliches
  Organ  fungiren.

Auch  ein  lediglich  opferbringender,  beitragender  Theil  kann
im  organischen  Verbande  stehen,  obwohl  er  vielleicht  an  der
Willensherrschaft  gar  keinen  Theil  hat,  wenn  im  Gesammtinteresse
  auch  das  seinige  verwirklicht  wird  und  seine  Opfer  nur  insoweit
  gefordert  werden,  als  die  Realisirung  jenes  ersteren  dieselben
nöthig  macht.  Der  lediglich  geniessende  und  opfernde  Theil  des
Organismus  ist  also  nicht  Organ;  Organ  wird  er  erst,  wenn  und
insoweit  er  an  der  Willensbildung  des  Gemeinwesens  Theil  hat
oder  gar  diesen  Willen  selbst  und  allein  erzeugt.

Ohne  jede  Berechtigung  sind  daher  jene  Bedenken,  welche
vom  Standpunkte  der  organischen  Auffassung  gegen  die  Anwendung
  des  Begriffes  der  Persönlichkeit  und  ebenso  wenig  jene,

270)  Vo].  Roux,  Der  Kampf  der  Theile  im  Organismus  (1881).  Derselbe
unterscheidet  Molekel,  Zellen,  Gewebe,  Organe  im  physischen  Organismus.  —
74)  Andeutungen  derselben  finden  sich  aber  schon  bei  mittelalterlichen  Autoren.
Vgl.  Gmerke  III.  S.  555.  —  °°)  Tübinger  Ztschr.  1869.  XXV.  8.40,  41.  —