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so muss zugegeben werden, dass die weitere Untersuchung diesen Gedanken
consequent durchgeführt hat.
Als Anhang ist den Ausführungen des Verfassers eine sehr lesenswerthe
Skizze über die Entwicklung und den gegenwärtigen Stand des Anklagerechts
in England, Frankreich, Deutschland, Oesterreich und Italien beigegeben
(S. 72—148). —
Wenn man auch der Beweisführung ScHhmipt’s in manchen Punkten
nicht beipflichten kann, so muss doch die Arbeit als ein sehr werthvoller
Beitrag zur Lösung einer der wichtigsten Fragen des Strafprozesses bezeichnet
werden. — Neukamp.
Dr. Delius, Gerichtsassessor. Die Auslieferung flüchtiger Verbrecher
aus fremden Ländern nach dem Königreich Preussen. Zum
praktischen Gebrauch bearbeitet. Berlin 1890. Carl Heymann’s Verlag.
VIu. 122 8.
Von der Erwägung ausgehend, dass Auslieferungssachen nicht allein
sehr sorgfältig, sondern auch recht schnell bearbeitet werden sollen, hat der
Verfasser das vielfach in einzelnen Staatsverträgen und Ministerial-Anweisungen
zerstreute Material über das bei Erwirkung der Auslieferung flüchtiger
Verbrecher aus dem Auslande nach Preussen zu beobachtende Verfahren in
höchst dankenswerther Weise systematisch zusammengestellt und dadurch
dem Praktiker einen grossen Dienst erwiesen.
In 10 Paragraphen sind folgende Materien behandelt: die Hauptgrundsätze
der Auslieferungsverträge; die Auslieferungsdelicte; das Geltungsgebiet
der Auslieferungsverträge; die Auslieferung aus Ländern, mit denen kein
Vertrag besteht; der Auslieferungsantrag; die vorläufige Festnahme flüchtiger
Personen zur Sicherung ihrer Auslieferung; die Ausführung der Auslieferung;
die Auslieferung auf Grund der einzelnen (mit 18 verschiedenen Staaten abgeschlossenen)
Verträge; die Ablieferung flüchtiger Verbrecher: a) aus
Ländern, in welchen das Deutsche Reich Consulargerichtsbarkeit übt; b) aus
den deutschen Schutzgebieten.
In dem Anhang sind verschiedene Muster mitgetheilt, nach denen die
in Auslieferungsangelegenheiten erforderlichen Schriftstücke abzufassen sind.
Ferner enthält derselbe die Verzeichnisse verschiedener ausländischer Gerichtsbehörden
und der mit Gerichtsbarkeit ausgestatteten deutschen Consuln.
Einen besonderen wissenschaftlichen Werth hat die No. 9 des Anhangs,
welche unter der Ueberschrift: „Der Ausgelieferte vor den preussischen
Gerichten“ einige der interessantesten Streitfragen aus dem internationalen
Straf- und Strafprozessrecht behandelt, so z. B. die Einreden gegen die
rechtliche Gültigkeit der Auslieferung, diejenigen aus der Thatsache der erfolgten
Auslieferung und die prozessualische Behandlung der Einreden aus
der Auslieferungsklausel.