Full text : Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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so  muss  zugegeben  werden,  dass  die  weitere  Untersuchung  diesen  Gedanken
consequent  durchgeführt  hat.

Als  Anhang  ist  den  Ausführungen  des  Verfassers  eine  sehr  lesenswerthe
Skizze  über  die  Entwicklung  und  den  gegenwärtigen  Stand  des  Anklagerechts
  in  England,  Frankreich,  Deutschland,  Oesterreich  und  Italien  beigegeben
  (S.  72—148).  —

Wenn  man  auch  der  Beweisführung  ScHhmipt’s  in  manchen  Punkten
nicht  beipflichten  kann,  so  muss  doch  die  Arbeit  als  ein  sehr  werthvoller
Beitrag  zur  Lösung  einer  der  wichtigsten  Fragen  des  Strafprozesses  bezeichnet
  werden.  —  Neukamp.

Dr.  Delius,  Gerichtsassessor.  Die  Auslieferung  flüchtiger  Verbrecher
aus  fremden  Ländern  nach  dem  Königreich  Preussen.  Zum
praktischen  Gebrauch  bearbeitet.  Berlin  1890.  Carl  Heymann’s  Verlag.
  VIu.  122  8.

Von  der  Erwägung  ausgehend,  dass  Auslieferungssachen  nicht  allein
sehr  sorgfältig,  sondern  auch  recht  schnell  bearbeitet  werden  sollen,  hat  der
Verfasser  das  vielfach  in  einzelnen  Staatsverträgen  und  Ministerial-Anweisungen
  zerstreute  Material  über  das  bei  Erwirkung  der  Auslieferung  flüchtiger
Verbrecher  aus  dem  Auslande  nach  Preussen  zu  beobachtende  Verfahren  in
höchst  dankenswerther  Weise  systematisch  zusammengestellt  und  dadurch
  dem  Praktiker  einen  grossen  Dienst  erwiesen.

In  10  Paragraphen  sind  folgende  Materien  behandelt:  die  Hauptgrundsätze
  der  Auslieferungsverträge;  die  Auslieferungsdelicte;  das  Geltungsgebiet
der  Auslieferungsverträge;  die  Auslieferung  aus  Ländern,  mit  denen  kein
Vertrag  besteht;  der  Auslieferungsantrag;  die  vorläufige  Festnahme  flüchtiger
Personen  zur  Sicherung  ihrer  Auslieferung;  die  Ausführung  der  Auslieferung;
die  Auslieferung  auf  Grund  der  einzelnen  (mit  18  verschiedenen  Staaten  abgeschlossenen)
  Verträge;  die  Ablieferung  flüchtiger  Verbrecher:  a)  aus
Ländern,  in  welchen  das  Deutsche  Reich  Consulargerichtsbarkeit  übt;  b)  aus
den  deutschen  Schutzgebieten.

In  dem  Anhang  sind  verschiedene  Muster  mitgetheilt,  nach  denen  die
in  Auslieferungsangelegenheiten  erforderlichen  Schriftstücke  abzufassen  sind.
Ferner  enthält  derselbe  die  Verzeichnisse  verschiedener  ausländischer  Gerichtsbehörden
  und  der  mit  Gerichtsbarkeit  ausgestatteten  deutschen  Consuln.
Einen  besonderen  wissenschaftlichen  Werth  hat  die  No.  9  des  Anhangs,
  welche  unter  der  Ueberschrift:  „Der  Ausgelieferte  vor  den  preussischen
  Gerichten“  einige  der  interessantesten  Streitfragen  aus  dem  internationalen
  Straf-  und  Strafprozessrecht  behandelt,  so  z.  B.  die  Einreden  gegen  die
rechtliche  Gültigkeit  der  Auslieferung,  diejenigen  aus  der  Thatsache  der  erfolgten
  Auslieferung  und  die  prozessualische  Behandlung  der  Einreden  aus
der  Auslieferungsklausel.