Full text : Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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beurteilen,  welche  Strafe  am  Platze  sei.  Endlich  dürfe  man  nicht
die  Thätigkeit  unterschätzen,  welche  der  Home  Secretary  heutigen
Tages  bei  der  Revision  der  Strafzumessungen  entwickele.  Es  sei
zweifelhaft,  ob  ein  Berufungsgericht  alle  diejenigen  Informationen
in  Erwägung  ziehen  könne,  welche  der  Home  Secretary  bei  seinen
Ermittelungen  verwerte.

Damit  scheint  die  alte,  viel  erörterte  Frage  für  die  diesjährige
  Parlamentssession  beiseite  gelegt  zu  sein.  Der  Mangel
eines  Berufungsgerichtes  in  Strafsachen,  welchen  Sir  J.  F.  STE-PHEN
  in  seiner  Geschichte  des  englischen  Strafrechts  für  einen
der  grössten  Mängel  des  Strafprozesses  erklärte,  wird  einstweilen
unverändert  weiterbestehen.  Der  neue  Entwurf  hat  nur  die  zweite
Lesung  im  Unterhause  passiert,  womit  einzig  und  allein  das  dem
Entwurfe  zu  Grunde  liegende  Prinzip  Anerkennung  gefunden  hat.

Die  übrigen  hier  interessierenden  Gesetzentwürfe,  welche
dem  Parlament  vorgelegen  haben,  lassen  sich  mit  wenigen  Worten
erledigen.

1.  Die  Juries  Detention  Bill.  Dieser  Entwurf  soll  der  verschiedenen
  Behandlung  ein  Ende  machen,  welche  den  Geschworenen
  zu  teil  wird,  je  nachdem  es  sich  um  eine  Feelony  oder  um
eine  blosse  Misdemeanour  handelt.  Im  Falle  einer  Felony  muss
die  Jury,  nachdem  sie  vereidigt  ist,  beisammen  bleiben,  bis  sie
ein  Verdikt  abgegeben  hat,  ein  Satz,  welcher  für  blosse  Misdemeanours
  nicht  gilt.  Der  gedachte  Satz  hat  zur  Folge,  dass
die  Verhandlung  über  eine  Felony  stets  früh  morgens  beginnt,
und  dass,  falls  die  Verhandlung  sich  in  die  Länge  zieht,  das
Verdikt  von  gänzlich  ermüdeten  Geschworenen  gefällt  wird.  Die
bekannte  Tichborne-Verhandlung,  welche  50  Tage  dauerte,  wurde
nur  dadurch  ermöglicht,  dass  man  von  der  Anklageerhebung
wegen  einer  Felony  absah  und  eine  Misdemeanour  substituierte.
Die  Aufhebung  des  alten,  barbarischen  Satzes  rechtfertigt  sich
daraus,  dass  der  Begriff  Felony  veraltet  ist  und  keineswegs  immer
eine  strafbare  Handlung  schwererer  Art  bezeichnet.  Es  giebt